Ihre Lohnsteuerhilfe in Stralsund
Steuererklärung für Arbeitnehmer von den Steuerexperten der Lohnsteuerhilfe in Stralsund . Die Lohi hilft, Steuern zu sparen. Jedem Mitglied ganz individuell.
In Stralsund macht die Beratungsstelle der Lohi seit 1991 die Steuererklärung für ihre Mitglieder. Die Steuerexperten im Frankendamm 64 stehen Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären in allen Fragen rund um das Thema Lohnsteuerhilfe zur Seite und bieten bei Bedarf sogar Termine am Abend oder am Wochenende an. Für Menschen mit Bewegungseinschränkungen werden Hausbesuche angeboten.
Unsere Büroräume sind ebenerdig zur Strasse Frankendamm erreichbar, es sind in der Strasse kostenlose Stellplätze vorhanden. Mit der Buslinie 1 und 3 erreichen Sie uns an der Haltestelle Gartenstrasse in 10 m.
Vor der Beratungsstelle befindet sich eine Bushaltestelle, die von den Bus-Linien 3 und 6 angefahren wird.
Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung und beraten Mitglieder in allen Fragen zur Einkommensteuer kostenlos, egal wie oft Sie uns brauchen.
Arbeitnehmer-Steuerberatung mit zertifizierter Qualität
Beratungsstellenleiterin Liane Zepke ist zertifiziert nach DIN 77700 und damit geprüft in Fachkunde und Dienstleistungserbringung. Sie bietet damit in Stralsund Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer und mit verbriefter Qualität.
Focus-Money vergab an die Lohi das Siegel „fairster Steuerhilfeverein“, weil sie sich weit über dem Durchschnitt fair und partnerschaftlich verhält.
Kontakt
Liane Zepke
Beratungsstellenleiterin
Bürogemeinschaft mit der Germania
In Stralsund ist die Lohi in einer Bürogemeinschaft mit der Germania Steuerberatungsgesellschaft m. b. H.
Öffnungszeiten
Januar - Dezember | |
Montag, Dienstag | 08:00-16:00 |
Mittwoch | 08:00-12:00 |
Donnerstag | 08:00-18:00 |
Freitag | 08:00-12:00 |
Steuererklärung für Arbeitnehmer
für nur 59 € bis 429 € - sozial gestaffelt, je nach Einkommen.
4-5 von 5 Sternen
basierend auf 28 Bewertungen unserer Mitglieder.
Wir machen die Steuererklärung für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG.