Ihre Lohnsteuerhilfe in Freiberg
Steuererklärung für Arbeitnehmer von den Steuerexperten der Lohnsteuerhilfe in Freiberg . Die Lohi hilft, Steuern zu sparen. Jedem Mitglied ganz individuell.
In Freiberg macht die Beratungsstelle der Lohi seit 1992 die Steuererklärung für ihre Mitglieder. Die Steuerprofis in der Bahnhofstraße 8 stehen Arbeitnehmenden und Menschen in Rente und Pension in allen Fragen rund um das Thema Lohnsteuerhilfe zur Seite und und bieten bei Bedarf sogar Termine außerhalb der regulären Öffnungszeiten an.
Die Beratungsstelle liegt zentrumsnah in der Bahnhofsvorstadt, unmittelbar an der Ecke zum Wernerplatz/Busbahnhof.
Parkplätze finden Sie rund um den Wernerplatz, auf der Bahnhofstraße und an der Ehernen Schlange. Die meisten Parkplätze sind zeitlich auf ein oder zwei Stunden begrenzt. Bitte vergessen Sie nicht, die Parkuhr ins Fahrzeug zu legen.
Die Büroräume befinden sich im 3. Stock des Gebäudes der BARMER GEK und sind über einen Aufzug barrierefrei zu erreichen.
Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung und beraten Mitglieder in allen Fragen zur Einkommensteuer kostenlos, egal wie oft Sie uns brauchen.
Arbeitnehmer-Steuerberatung mit zertifizierter Qualität
Beratungsstellenleiter Torsten Pokern ist zertifiziert nach DIN 77700 und damit geprüft in Fachkunde und Dienstleistungserbringung. Er bietet damit in Freiberg Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer und mit verbriefter Qualität.
Focus-Money vergab an die Lohi das Siegel „fairster Steuerhilfeverein“, weil sie sich weit über dem Durchschnitt fair und partnerschaftlich verhält.
Kontakt
Torsten Pokern
Beratungsstellenleiter
Bürogemeinschaft mit der Germania
In Freiberg ist die Lohi in einer Bürogemeinschaft mit der Germania Steuerberatungsgesellschaft m. b. H.
Öffnungszeiten
Mo, Mi, | 08:00-12:00 13:00-17:00 |
Di, Do | 08:00-12:00 13:00-18:00 |
Fr | 08:00-12:00 |
Steuererklärung für Arbeitnehmer
für nur 59 € bis 429 € - sozial gestaffelt, je nach Einkommen.
5 von 5 Sternen
basierend auf 225 Bewertungen unserer Mitglieder.
Wir machen die Steuererklärung für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG.