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08.01.2008
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Die private Altersvorsorge - auch bekannt als "Riester-Rente"
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Seit dem Jahr 2002 können Arbeitnehmer, Beamte sowie weitere begünstigte Personen die Förderung der privaten Altersvorsorge nutzen. Mit Beginn des Jahres 2008 wurde diese Förderung deutlich aufgestockt.
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Geld vom Staat erhalten Sie durch- die Altersvorsorge-Zulage (wird Ihrem Vertrag gutgeschrieben)
und - den Abzug der Einzahlung in die private Altersvorsorge als Sonderausgaben im Einkommensteuerbescheid (erhöht Ihre Steuererstattung).
Aber Achtung: Das Finanzamt vergleicht im Steuerbescheid, welche Variante für Sie günstiger ist und zahlt Ihnen einen eventuellen Steuervorteil dann zusätzlich zur Zulage aus.
Die Höhe der Altersvorsorge-Zulage und des möglichen Sonderausgabenabzuges ab 2008:
Grundzulage EUR | Kinderzulageje Kind EUR | Max. Sonderausgabenabzug EUR | Mindesteigenbeitrag | 154 | 185 [1] | 2.100 | 4% [2] | 300 [3] |
Um den vollen Anspruch auf die Altersvorsorgezulage zu erhalten, ist es notwendig, eine ausreichende eigene Sparleistung zu erbringen, den so genannten Mindesteigenbeitrag. Dieser ist u. a. von Ihrem rentenversicherungspflichtigen Arbeitslohn abhängig.
Noch größer kann Ihr Vorteil sein, wenn der Mindesteigenbeitrag (eigene Sparleistung + Zulagenanspruch) aufgestockt wird und die eigene Sparleistung bis zum Höchstbetrag für den maximalen Sonderausgabenabzug von 2.100 € erbracht wird.
Wir berechnen gern für Sie, wie viel Ihre eigene Sparleistung betragen muss, um die volle Zulage zu erhalten, bzw. wie viel Sie maximal einbezahlen können, um den Steuervorteil optimal auszuschöpfen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es uns nach dem Steuerberatungsgesetz nicht erlaubt ist, über die Auswahl der verschiedenen Produkte der zusätzlichen Altersvorsorge zu beraten. Unsere Aufgabe ist es, Ihnen die mögliche Förderung und die steuerlichen Vorteile und Auswirkungen darzustellen.
Sollten Sie Fragen haben oder unsere Unterstützung benötigen, rufen Sie uns an!
[1] für Kinder, die vor dem 1.1.2008 geboren wurden [2] berechnet vom beitragspflichtigen Arbeitslohn [3] für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren wurden
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