Lohnsteuer

Die Lohnsteuer wird bei Arbeitnehmern vom Lohn und Gehalt einbehalten und vom Arbeitgeber an das jeweils zuständige Finanzamt abgeführt.

Im Rahmen der Einkommensteuererklärung kann es hier eine Rückerstattung der bereits abgeführten Lohnsteuer geben, wenn die festgesetzte Steuer in der Einkommensteuererklärung geringer ist als die bereits abgeführte Lohnsteuer. Es kann jedoch auch umgekehrt zu einer Nachzahlung im Rahmen der Einkommensteuererklärung kommen, wenn die festgesetzte Steuer in der Einkommensteuererklärung höher als die bereits abgeführte Lohnsteuer ist, z. B. bei Ehegatten die Steuerklasse III und V gewählt haben.