Was kostet eine Mitgliedschaft?
Unsere Mitgliedsbeiträge sind niedrig und richten sich nach Ihren Einnahmen. Bereits ab 56,00 Euro im Jahr können Sie den Beratungsservice und alle Leistungen der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V., kostenlos nutzen.
Wird die Bearbeitung der Steuererklärung oder andere Leistungen gesondert in Rechnung gestellt?
Nein, denn alle Leistungen des Vereins sind für unsere Mitglieder kostenlos, also abgegolten mit dem Jahresbeitrag.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich Mitglied werden?
Sofern Sie in die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine fallen, dürfen Sie von uns durch einen Mitarbeiter einer unserer zahlreichen Beratungsstellen in diesem Umfang steuerlich betreut werden.
Und zwar kostenlos im Rahmen einer Mitgliedschaft! Sie zahlen einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag und können ein ganzes Kalenderjahr lang die Hilfe der Beratungsstellen in Anspruch nehmen. Bei Umzug in eine andere Stadt sogar auch die einer anderen Beratungsstelle, ohne jede weitere finanzielle Belastung!
Welche Vorteile hat eine Mitgliedschaft für mich?
Wir übernehmen für Sie ...
- die Prüfung des Steuerbescheides
- die komplette Abwicklung mit dem Finanzamt und der Familienkasse
- Einsprüche und
- Klageverfahren
Darüber hinaus beantragen wir für Sie ...
- Lohnsteuerermäßigung
- Kindergeld
- steuerliche Förderung zur zusätzlichen Altersvorsorge (Riester Rente)
- Wohnungsbauprämie
- Arbeitnehmersparzulage
- Eigenheimzulage
(wenn der Baubeginn oder Kauf einer Immobilie vor dem 1. Januar 2006 stattfand).
Wie lange dauert eine Mitgliedschaft?
Ihre Mitgliedschaft ist auf Dauer angelegt, Sie kann bis zum 30. September des laufenden Jahres gekündigt werden.
Muss ich die Mitgliedschaft kündigen, wenn ich keine Einkommensteuererklärung mehr abzugeben habe oder will?
Ja - so, wie Sie Ihren Beitritt schriftlich erklärt haben (per Unterschrift), ist auch Ihr Austritt (Kündigung) zu erkären. Auch das ist, wie vieles andere in unserem Leben im Gesetz (hier dem Vereinsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch) geregelt. Achten Sie bitte unbedingt auf eine fristgemäße Kündigung, denn diese ist nur dann wirksam, wenn sie bis zum 30. September eines Jahres schriftlich in der zuständigen Beratungsstelle eingeht. Falls die Kündigung verspätet eingeht verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr, wie bei allen anderen Vereinen (Sportverein, Automobilclub, Schützenverein, etc.) auch.
Wie werde ich Mitglied in Ihrem Lohnsteuerhilfeverein?
Das ist relativ einfach. Für die Aufnahme in unseren Lohnsteuerhilfeverein benötigen wir von Ihnen eine Unterschrift unter die Beitrittserklärung, falls Sie verheiratet sind, auch die Unterschrift der Ehefrau. Bei dieser Gelegenheit können Sie auch gleich eine Lastschrifteinzugsermächtigung unterzeichnen - das erleichtert Ihnen die Entrichtung des Beitrags und uns den kostenträchtigen Versand einer Beitragsrechnung in den Folgejahren.
Mitglied können Sie problemlos in einer unserer zahlreichen Beratungsstellen in Ihrer Nähe werden. Suche nach Beratungsstelle
Kann ich meine Steuererklärung von Ihnen auch machen lassen, ohne dass ich Mitglied bei Ihrem Verein bin?
Nein, wir dürfen nur im Rahmen einer Mitgliedschaft tätig werden.
Haben Sie alle erforderlichen Formulare und Vordrucke oder muss ich mir die bei meinem Finanzamt besorgen?
In aller Regel liegen in unseren Beratungsstellen alle erforderlichen Vordrucke auf oder sind in der von uns eingesetzten EDV enthalten. Falls wider Erwarten einmal ein Vordruck nicht oder nicht mehr vorrätig sein sollte, wird für sofortigen Nachschub gesorgt. Falls benötigt können wir Ihnen auch Vordrucke für Ihren Arbeitgeber zur Verfügung stellen.
Wie lange dauert es denn, bis ich mein Geld vom Finanzamt zurück bekomme?
Das ist regional stark unterschiedlich und kann so nicht einheitlich beantwortet werden. Es hängt zum einen davon ab, ob das Finanzamt überlastet ist oder nicht und zum anderen, ob die Steuererklärung mit den kompletten Belegen und/oder Erläuterungen beim Finanzamt abgegeben wird. In unseren Beratungsstellen wird mit einer Software gearbeitet, die einen Versand der Steuererklärung per ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) ermöglicht. Erfahrungsgemäß wird dadurch die Bearbeitung durch das Finanzamt wesentlich beschleunigt.