Heilmittel- und Arzneikosten mindern die Steuerlast

Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen

Krankheitskosten sind als sogenannte außergewöhnliche Belastungen absetzbar.

„Eigentlich können wir dem Finanzamt für die Aufforderung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung dankbar sein“, lächelt Rainer Schäfer „dadurch haben wir nämlich dieses Jahr sogar noch eine Rückerstattung wegen meines Hörgeräts und den Zahnersatz bekommen“.

 

Wie schon als Berufstätige, haben sich Marie und Rainer Schäfer die Einkommensteuererklärung von der Lohi machen lassen. Ihre Beraterin Frau Steinbach hat in diesem Zuge festgestellt, dass das Ehepaar Schäfer einige Ausgaben für Heilmittel, Medikamente und ärztliche Termine hatte, die von der Steuer abgesetzt werden können.

„Mit den Kosten für unsere Medikamente, Maries Brille und die Fahrten zu den einzelnen Arztterminen kam doch ein schönes Sümmchen zusammen, das wir steuermindernd geltend machen konnten“, sagt Rainer Schäfer und ist froh, dass er aus Gewohnheit all seine Belege aufgehoben und abgelegt hat.

„Das zahlt sich aus! Denn so konnten wir mit Hilfe der Lohi unsere Gesundheitskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen und haben damit wegen der Steuer auf unsere Kapitalerträge noch ordentlich was raus bekommen.“


Rechtlicher Hintergrund

Krankheitskosten, wie Ausgaben für Heilmittel, Medikamente und Arzttermine, sind als sogenannte außergewöhnliche Belastungen gem. § 33 Abs. 1 EStG absetzbar.

Eine steuerliche Auswirkung ergibt sich aber nur, wenn die Kosten die zumutbare Belastung gem. § 33 Abs. 3 EStG übersteigen. Die zumutbare Belastung richtet sich nach der Höhe der Einkünfte und beträgt:

 

bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte

bis 15.340€bis 51.130€ über
51.130€

 

Bei Steuerpflichtigen, die keine Kinder haben und bei denen die Einkommensteuer

a) nach § 32a Absatz 1,567
b) nach § 32a Absatz 5 oder 6 (Splitting-Verfahren)
zu berechnen ist
456

bei Steuerpflichtigen mit

a) einem Kind oder zwei Kindern234
b) drei oder mehr Kindern112
Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte.

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