
Ihre Lohnsteuerhilfe in Burghausen (Scheuerhof)
Steuererklärung für Arbeitnehmer von den Steuerexperten der Lohnsteuerhilfe in Burghausen (Scheuerhof). Die Lohi hilft, Steuern zu sparen. Jedem Mitglied ganz individuell.
In Burghausen Ortsteil Scheuerhof macht die Beratungsstelle der Lohi seit 2013 die Steuererklärung für ihre Mitglieder. Die Steuerexperten in der Abt-Gero-Straße 24 stehen Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären in allen Fragen rund um das Thema Lohnsteuerhilfe zur Seite und bieten bei Bedarf sogar Termine am Abend oder am Wochenende an. Für Menschen mit Bewegungseinschränkungen werden Hausbesuche angeboten.
Sie erreichen unsere Büroräume, wenn Sie von Burghausen kommend die alte B20 bis zur Abfahrt Raitenhalsach entlang fahren. Dort biegen Sie ab. Die erste Abfahrt rechts führt Sie direkt in die Abt-Gero-Straße 24.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, in die Beratungsstelle zu kommen, sind wir gern bereit, Sie zu Hause zu besuchen. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ist unser Ortsteil leider nur eingeschränkt erreichbar.
Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung und beraten Mitglieder in allen Fragen zur Einkommensteuer kostenlos, egal wie oft Sie uns brauchen.
Arbeitnehmer-Steuerberatung mit zertifizierter Qualität
Beratungsstellenleiterin Uta Schneider ist zertifiziert nach DIN 77700 und damit geprüft in Fachkunde und Dienstleistungserbringung. Sie bietet damit in Burghausen Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer und mit verbriefter Qualität.
Focus-Money vergab an die Lohi das Siegel „fairster Steuerhilfeverein“, weil sie sich weit über dem Durchschnitt fair und partnerschaftlich verhält.
Kontakt
Uta Schneider
Beratungsstellenleiterin
Steuerfachangestellte
Bürogemeinschaft mit der Germania
In Burghausen ist die Lohi in einer Bürogemeinschaft mit der Germania Steuerberatungsgesellschaft m. b. H.
Öffnungszeiten
nach Vereinbarung |
Steuererklärung für Arbeitnehmer
für nur 59 € bis 429 € - sozial gestaffelt, je nach Einkommen.
Wir machen die Steuererklärung für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG.