Diebstahlschutz von der Steuer absetzen

05.07.2016
Diebstahlschutz von der Steuer absetzen

Kosten für Maßnahmen zum Diebstahlschutz können von der Steuer abgesetzt werden.

Deutsche Eigenheimbesitzer sind immer besser gegen Diebstahl geschützt. Zwar stieg die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland 2015 laut der Tageszeitung „Die Welt“ stark an. Demnach wurden im vergangenen Jahr 167.136 Einbrüche erfasst. Gemäß der Gewerkschaft der Polizei scheiterten davon allerdings immerhin 71.300 Einbruchsversuche. Die Polizei führt das nicht zuletzt auf die verbesserte Sicherheitstechnik in deutschen Eigenheimen zurück.

Maßnahmen zum Einbruchsschutz mindern die Steuerlast

Es gibt viele Möglichkeiten, sich vor Dieben und Einbrechern zu schützen. Wenn sich Eigenheimbesitzer beispielsweise dazu entscheiden, einbruchhemmende Fenster, eine Alarmanlage oder Beleuchtung mit Bewegungsmelder zu installieren, können die hierfür anfallenden Handwerkerkosten steuerlich geltend gemacht werden. So sind 20 Prozent der Kosten für Arbeitslohn, Fahrtkosten und Maschinenkosten absetzbar, bis zu einem Maximalbetrag von 1.200 Euro pro Jahr. Materialkosten können nicht abgesetzt werden.

KfW fördert Einbruchschutz

Seit 2015 bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Eigenheimbesitzern Kredite und Zuschüsse an, wenn diese zur Finanzierung einbruchhemmender Baumaßnahmen verwendet werden. Wird ein zinsverbilligter Kredit oder ein Zuschuss in Anspruch genommen, wird eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen aber nicht gewährt. Es empfiehlt sich daher bereits vor der Maßnahme zu prüfen, ob ein zinsverbilligtes Darlehen, ein Zuschuss oder die Steuerermäßigung am günstigsten ist.