Hausnotruf von der Steuer absetzen

04.02.2016

Immer mehr Senioren leben allein. Um im Notfall schnelle Hilfe zu erhalten, entscheiden sich viele für einen Hausnotruf. Allein bei den Johannitern in Bayern, dem jüngsten Kooperationspartner der Lohi, sind es rund 16.000 Hausnotrufteilnehmer. Da wird es viele Rentner freuen, dass die Kosten im Zusammenhang mit dem Senioren-Notruf von der Steuer abgesetzt werden können.

Das entschied der Bundesfinanzhof (BHF) in seinem Urteil vom 03.09.2015 (Az. VI R 18/14). Somit können die Kosten für einen Notrufdienst in der eigenen Wohnung von der Steuer abgesetzt werden, aber auch Aufwendungen für einen Notrufdienst im Altenheim oder betreuten Wohnen wirken sich steuermindernd aus.

Die Ausgaben stellten eine Hilfeleistung rund um die Uhr sicher und seien als haushaltsnahe Dienstleistung zu sehen, urteilten die Richter des BFH. Durch die Rufbereitschaft werde sichergestellt, dass ein Bewohner im Notfall Hilfe erhalte.

Dabei spiele es keine Rolle, dass sich die Notrufzentrale außerhalb des Haushalts des Steuerpflichtigen befindet. Damit gab der Bundesfinanzhof dem Bewohner einer Seniorenanlage für betreutes Wohnen Recht. Er hatte in seiner Steuererklärung Ausgaben in Höhe von 1.357 Euro für das Notrufsystem in seiner Wohnanlage geltend gemacht und war beim Finanzamt gescheitert.

Weitere Informationen zum Hausnotruf unter Opens external link in new windowhttp://www.johanniter.de

Bildquelle: Paul Hahn, Johanniter