Kosten für Arzt und Arznei steuerlich geltend machen!

Das Sammeln von Rechnungen für Heilmittel, Arzneikosten und Zuzahlungen bei Arzthonoraren kann sich lohnen. Sie können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Unter Umständen ist eine Verordnung des Arztes oder Heilpraktikers erforderlich. Für den steuerlichen Abzug ist übrigens der Zeitpunkt der Zahlung, nicht der Zeitpunkt der Leistung maßgebend.