Außergewöhnliche Belastung

Sogenannte "Außergewöhnliche Belastungen" mindern die Steuerschuld. Darunter können Krankheitskosten, Kosten für häusliche Pflege und für das Pflegeheim, Beerdigungskosten, Ersatzbeschaffungen bei Hochwasser sowie bestimmte Kosten für Therapien und Hilfsmittel fallen.

Außergewöhnliche Belastungen können Steuervorteile bringen, wenn sie die zumutbare Belastung übersteigen. Diese zumutbare Belastung hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa Familienstand, Kinderzahl und Einkommen. Übersteigen die außergewöhnlichen Belastungen die zumutbaren Belastungen, so wirkt sich dies steuermindernd aus.