Eingetragene Lebenspartnerschaft

Seit 2001 gilt in Deutschland das Lebenspartnerschaftsgesetz. Homosexuelle Paare profitieren nun auch steuerlich davon, denn für eingetragene Lebenspartnerschaften kann das vorteilhafte Ehegattensplitting angewendet werden.

Vorteile gibt es hier übrigens auch beim Kindergeld: Auch bei eingetragenen Lebenspartnern gilt, dass die Kinder zusammengezählt werden. Damit erhöht sich das Kindergeld ab dem dritten Kind.