Einkommensteuererklärung

Die Einkommensteuererklärung ist eine schriftliche (elektronische) Erklärung welche die Einkommensverhältnisse eines Steuerpflichtigen (und dessen Ehegatten/Lebenspartner) über den Zeitraum eines Kalenderjahres widerspiegelt.

Die Einkommensteuererklärung kann vom Steuerpflichtigen selbst beim Finanzamt eingereicht werden oder von einem Bevollmächtigten (Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater).

Sie wird auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben. Alleinstehende, die Einkünfte von mehr als 8.354 Euro (Grundfreibetrag Stand: 2014) im Jahr erzielen, müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn sie keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen. Erzielen sie Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit mit Lohnsteuerabzug, muss eine Einkommensteuer nur unter den Voraussetzungen des § 46 EStG abgegeben werden. Bei Ehepaaren liegt die Grenze bei 16.708 Euro (Stand: 2014).

Arbeitnehmer und Rentner müssen außerdem beachten, dass sie im Falle einer Pflichtveranlagung die Einkommensteuererklärung zu einem festgelegten Abgabetermin beim Finanzamt einreichen müssen. Die Pflichtveranlagung bei Arbeitnehmern besteht gem. § 46 EStG, wenn

  • Arbeitnehmer Lohn von verschiedenen Arbeitgebern beziehen, die nicht pauschal besteuert wurden,
  • außerordentliche Einkünfte erzielt wurden, z. B. mit einer Abfindung,
  • Lohnersatzleistungen (z. B. Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld, etc.) bezogen wurden,
  • bei gemeinsamer Veranlagung einer der Ehepartner in der Steuerklasse III oder V ist,
  • Freibeträge vom Finanzamt eingetragen sind (z. B. Behindertenfreibetrag),
  • nach einer Scheidung im selben Jahr wieder geheiratet wurde,
  • andere Einkünfte, z. B. aus Vermietung oder Rente, erzielt wurden.

Wer nicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, kann diese trotzdem abgeben und unter Umständen damit sogar Steuervorteile nutzen. Bei dieser sogenannten Antragsveranlagung können sich z. B. lange Wege zur Arbeit und hohe Krankheitskosten steuermindernd auswirken.


So lohnt sich die Einkommensteuererklärung

Lohnsteuerhilfevereine sind Spezialisten für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre. Im Rahmen einer Mitgliedschaft bieten sie ihnen bereits seit 50 Jahren preisgünstige Steuerberatungsleistungen mit großer fachlicher Kompetenz.

Die Erfahrung zeigt, dass sich Lohnsteuerhilfevereine in der Regel immer für ihre Mitglieder lohnen. Das bestätigt z. B. die 2014er Statistik. Durchschnittlich erhielten Arbeitnehmer eine Steuererstattung von 858 Euro im Jahr, während sich Mitglieder der Lohi über eine Rückerstattung von satten 1.194 Euro im Durchschnitt der letzten drei Jahre freuen konnten.

Mehr als nur die Einkommensteuererklärung

Die Lohi erledigt alle anfallenden Arbeiten rund um die Einkommensteuererklärung. Selbst Klagen vor den Finanzgerichten werden geführt, um im Streitfall das Recht der Mitglieder zu erkämpfen. Für die Pendlerpauschale zog 2007 u. a. die Lohi bis vor das Bundesverfassungsgericht. Die Kläger bekamen Recht, und davon profitieren viele Steuerzahler bis heute. Dieser Service überzeugt. Über 98 Prozent der nahezu 700.000 Lohi-Mitglieder sind mit den Leistungen und der fachlichen Kompetenz des Vereins zufrieden.

Ein Beitrag für alle Leistungen – fair und sozial

Für die Leistungen der Lohi zahlen Mitglieder nur einen transparenten, nachvollziehbaren Jahresbeitrag, und zwar unabhängig vom Beratungsaufwand! Dieser ist sozial gestaffelt und liegt zwischen 49 und 395 Euro, je nach Höhe der Einnahmen des Mitglieds – plus einer einmaligen Aufnahmegebühr von 15 Euro.

Damit sind alle Leistungen abgegolten. Egal wie oft man die Experten des Vereins braucht. Beratungsleistungen, z. B. zur Einkommensteuererklärung, zum Kindergeld, zur Dienstwagenbesteuerung oder zum Thema Rentenbesteuerung, sind dabei für Mitglieder völlig kostenlos.