Einkommensteuerpflicht

Die Steuerpflicht wird im Einkommensteuergesetz geregelt. Hier wird zwischen beschränkt einkommensteuerpflichtig und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig unterschieden.

Eine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht besteht immer dann, wenn man in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht werden grundsätzlich die gesamten Welteinkünfte berücksichtigt, also auch ausländische Einkünfte.

Eine beschränkte Einkommensteuerpflicht besteht, wenn man nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, aber Einkünfte aus Deutschland erzielt. In diesem Fall unterliegen nur die Einkünfte aus Deutschland der Einkommensteuer. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man einen Antrag auf die Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig stellen. Diese bietet den Vorteil, dass auch Freibeträge ausgeschöpft und z. B. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden können.

Bestehen Zweifel über die Steuerpflicht empfiehlt es sich professionelle Hilfe zu holen wie z.B. von einem Lohnsteuerhilfeverein.


So bekommen Sie am meisten zurück

Nicht jeder Arbeitnehmer muss eine Steuererklärung abgeben. In der Regel lohnt es sich aber! Denn wer beispielsweise hohe Ausgaben für Beruf oder Altersvorsorge hatte, kann mit einer Steuerrückerstattung rechnen. Trotzdem: Viele Deutsche schenken dem Fiskus jedes Jahr viel Geld, weil sie entweder gar keine Steuererklärung abgeben oder mit der Steuererklärung schlichtweg nicht alle legalen Steuersparmöglichkeiten nutzen. Steuerexperten helfen dabei.

Es gibt viele Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Ändern sich etwa die Lebensumstände, so sollte man auch prüfen, ob dies Auswirkungen auf die Steuer haben kann.

Was ist eigentlich alles von der Steuer absetzbar?

Grundsätzlich wird der Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro abgezogen. Liegen die Ausgaben darüber, kann man diese in Abzug bringen, wenn Belege dafür vorliegen. Daher empfiehlt es sich, diese ganzjährig zu sammeln. Beim Erstellen der Steuererklärung wird dann geprüft, was davon absetzbar ist. Richtig viel Geld sparen kann man zum Beispiel durch Ausgaben für Beruf und Karriere.

Doch auch Kinderbetreuungskosten oder Spendenbescheinigungen können die Steuerlast spürbar mindern. Lohnsteuerhilfevereine kennen die gesamte Palette an Sparmöglichkeiten für Arbeitnehmer. Wer alle nutzen möchte, sollte daher zu den Experten gehen. Und das zahlt sich aus: 1.186 Euro erhielten z. B. die Mitglieder der Lohi im Durchschnitt aller Rückerstattungsfälle 2012 zurück.