Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) werden im Volksmund als "elektronische Lohnsteuerkarte" bezeichnet. 2013 wurde die klassische Lohnsteuerkarte aus Papier durch das elektronische Verfahren ersetzt.

Als ELStAM gespeichert sind Steuerklasse und Faktor, Kirchensteuermerkmal (ggf. auch das vom Ehegatten), Zahl der Kinderfreibeträge, Lohnsteuerfreibetrag oder Hinzurechnungsbetrag.