Handwerkerkosten von der Steuer absetzen

Handwerkerleistungen sind für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Lohnkosten für Neubaumaßnahmen von der Steuer abgesetzt werden. 

Das geht immer dann, wenn Handwerkerleistungen auf dem Grundstück eines bereits bestehenden Haushalts erbracht wurden. Also beispielsweise beim Anlegen eines neuen Gartens, beim Ausbau des Dachgeschosses oder beim Neubau einer Garage.

Ob neuer Fassadenanstrich, Pflasterarbeiten oder das verschönerte Bad - ja selbst Kaminkehrerrechnungen können Hauseigentümer und Mieter von der Steuer absetzen. Absetzbar sind die Arbeitsstunden bis zu einem Höchstwert von 6.000 Euro. Nicht angesetzt werden können Ausgaben für Materialkosten.

Rechnungen für Handwerker, Kaminkehrer & Co. nie bar bezahlen!

Voraussetzung ist immer, dass die Rechnung per Überweisung bezahlt wurde. Das Finanzamt verlang einen Kontoauszug oder Überweisungsbeleg als Nachweis.

Die Erstattung bzw. Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent der Lohnkosten. Bis zu 1.200 Euro Steuern lassen sich auf diese Weise sparen.