Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer)

Erzielt man mit dem Privatvermögen Kapitaleinkünfte, ist man normalerweise von der Abgeltungssteuer betroffen. Bei Einnahmen aus realisierten Kursgewinnen, Dividenden oder Zinsen fällt die Abgeltungssteuer an. Dies betrifft häufig Sparer mit verzinstem Bankguthaben, Kapitallebensversicherungen sowie Aktien und Anleihen.

Diese Erträge werden mit 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag, versteuert. Seit Januar 2015 wird darauf zudem die Kirchensteuer gleich von der Bank einbehalten.