Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag beträgt im Jahr 2022 pro Elternteil 2.810 Euro und im Jahr 2023 pro Elternteil 3.012 Euro. Im Jahr 2024 wird er auf 3.162 Euro pro Elternteil angehoben. Zusätzlich wird ein Freibetrag für die Betreuung, Erziehung und Ausbildung des Kindes in Höhe von 1.464 Euro pro Elternteil gewährt. 

Bei zusammenveranlagten Eltern kommt so maximal je Kind ein steuerfreier Betrag in Höhe von 8.548 Euro für das Jahr 2022, 8.952 Euro für das Jahr 2023 nund 9.252 Euro für das Jahr 2024 zur Anwendung. Die Kinderfreibeträge werden bei der Einkommensteuer nur berücksichtigt, wenn die steuerliche Entlastung durch sie höher ist als durch das Kindergeld.

Bei getrennt lebenden oder nicht verheirateten Eltern sind einige Übertragungsmöglichkeiten der Kinderfreibeträge vorgesehen. In solchen Fällen empfiehlt es sich mit einem Experten Kontakt aufzunehmen.