Kindergeld

Kindergeld stellt eine staatliche Leistung dar, welche nicht zum steuerpflichtigem Einkommen zählt.

Das Kindergeld beträgt im Jahr 2023 250 Euro monatlich pro Kind.

Wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung festgestellt, dass durch die Kinderfreibeträge eine höhere Steuerentlastung entsteht, als durch das Kindergeld, werden die Kinderfreibeträge berücksichtigt. In diesem Fall wird das Kindergeld als eine im Voraus bezahlte Steuererstattung behandelt und wird im Einkommensteuerbescheid dementsprechend steuererhöhend berücksichtigt. Unterm Strich bleibt verbleibt aber die höher Steuerentlastung durch die Kinderfreibeträge.