Lohnsteuerjahresausgleich

Für den Arbeitnehmer ist der Begriff "Lohnsteuerjahresausgleich" eigentlich längst veraltet. Wer früher zur Abgabe der Einkommensteuererklärung nicht verpflichtet war, konnte freiwillig einen Lohnsteuerjahresausgleich machen.

Heutzutage spricht man von der Einkommensteuererklärung, egal ob man diese freiwillig macht, oder ob man dazu verpflichtet ist.

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Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer

Für Arbeitgeber hingegen ist der Lohnsteuerjahresausgleich noch ein Begriff. Am Ende eines Kalenderjahres wird er mit der letzten Lohnabrechnung durchgeführt, um ggf. Steuerbelastungen einzelner Monate mit hohem Steueraufkommen abzumildern. Dies hat allerdings nichts mit der klassischen Einkommensteuererklärung zu tun.