Pflege von der Steuer absetzen

Viele Familien ziehen die häusliche Pflege dem Pflegeheim vor. Pflegt man eine hilflose Person, kann ein Pflegepauschbetrag geltend gemacht werden. Dieser beträgt bei Pflegegrad II 600 Euro, bei Pflegegrad III 1.100 Euro und bei den Pflegegraden IV und V 1.800 Euro. Die Pflegepauschale soll die vielen kleinen, nicht bezifferbaren Mehraufwendungen des Pflegenden abgelten.

Pflegende Angehörige können Steuervorteile nutzen

Die Pflegeleistung muss jedoch unentgeltlich erbracht werden und entweder im Haushalt des Steuerpflichtigen oder des Gepflegten statt finden. Teilen sich Geschwister die Pflege, so kann auch der Pauschbetrag aufgeteilt werden.