Rentenbesteuerung

Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde ab dem Jahr 2005 die Rentenbesteuerung grundlegend geändert. Seither steigt der Besteuerungsanteil von beginnenden Renten schrittweise an. Ab dem Jahr 2060 werden 100 Prozent der Rente besteuert.


Muss man im Ruhestand tatsächlich Steuern zahlen?

Ein Teil der Rente war genau genommen schon immer steuerpflichtig. Allerdings war der steuerpflichtige Anteil der Rente von 27 Prozent bei Renteneintritt mit 65 Jahren mit so gering, dass die meisten Rentner unter dem Grundfreibetrag fielen und keine Steuern zahlen mussten.

Seit 2005 gilt das neue Alterseinkünftegesetz. Seither ist ein größerer Teil der Rente steuerpflichtig. Entscheidend ist das Jahr des Renteneintritts. Wer 2005 oder früher in Rente ging, muss 50 Prozent versteuern. Jedes Jahr wird der Betrag für Neu-Rentner um 2 Prozent angehoben, ab 2021 um 1 Prozent. Wer also 2006 in Rente ging, muss 52 Prozent versteuern, 2007 sind es 54 Prozent und so weiter. Erfolgt der Renteneintritt 2012, sind 64 Prozent steuerpflichtig, der Rest steuerfrei.

Der zum Start des Ruhestandes festgelegte steuerfreie Anteil ist dann ein Leben lang verbindlich, er wird nicht mehr erhöht. Diese Regelung gilt für alle gesetzlichen Renten wie Alters-, Witwen- oder Erwerbsunfähigkeitsrente. Pensionen hingegen müssen zu 100 Prozent versteuert werden. Unfallrenten aus der Berufsgenossenschaft sind steuerfrei.


Häufige Fragen zum Thema Steuern auf die Rente:

Woher kennt das Finanzamt die Höhe meiner Rente?

Seit Herbst 2009 findet zwischen den Rentenversicherungsträgern und den Finanzämtern ein Datenaustausch statt. Dieser betrifft alle Renten – unabhängig davon, ob gesetzlich oder privat.

Hat jemand eine private Rente bisher nicht bei der Steuer angegeben, muss er mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Rückfragen vom Finanzamt und gegebenenfalls mit Nachzahlungen, auch für vergangene Jahre, rechnen.

Was geschieht, wenn das Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert, aber keine abgegeben wird?

In diesem Fall wird das Finanzamt die Einkünfte und übrigen Besteuerungsgrundlagen schätzen. Möglichkeiten Steuern zu sparen werden dann nicht berücksichtigt, weil das Finanzamt nicht darüber informiert ist.

Daher muss mit einer Steuernachzahlung gerechnet werden. Allgemein gilt, sobald eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung vom Finanzamt erfolgt, sollte man dieser auch nachkommen. 

Müssen Rentner Strafe zahlen, wenn sie bisher keine Steuern gezahlt haben?

Wer Steuern zu zahlen hat muss eine Steuererklärung abgeben. Wird dies unterlassen, kann das Finanzamt eine Strafe festsetzen. Bis zum Steuerjahr 2017 hatte das Finanzamt einen großen Ermessensspielraum bzgl. der Festsetzung und Höhe der Verspätungszuschläge, der ab 2018 aber erheblich eingeschränkt wurde. So wird bei einer Steuernachzahlung für jeden Monat der verspäteten Abgabe ein Verspätungszuschlag von min. 25 Euro zzgl. Nachzahlungszinsen fällig. Bei Rentnern kann Aufgrund einer Billigkeitsregelung vom Verspätungszuschlag abgesehen werden, wenn die Steuererklärung innerhalb der vom Finanzamt gesetzten Frist abgegeben wird.

Müssen Rentner eine Steuerkarte beantragen, wenn sie steuerpflichtig sind?

Der Rentenbescheid ist für die Steuererklärung ausreichend. Es wird also keine Steuerkarte benötigt. Steuerkarten in Papierform gibt es ohnehin nicht mehr.

Wie werden Rentenerhöhungen besteuert?

Rentenerhöhungen gehören immer zum steuerpflichtigen Teil und fließen zu 100 Prozent in die Besteuerung ein

Müssen Erwerbsunfähigkeitsrenten ebenfalls versteuert werden?

Ja, denn sie zählen ebenso wie die Altersrente zu den gesetzlichen Renten. Auch hier ist das Jahr entscheidend, in welchem die Erwerbsunfähigkeitsrente das erste Mal gezahlt wurde. Daraus ergibt sich die Höhe des steuerpflichtigen und steuerfreien Anteils. 

Welche Ausgaben können steuerpflichtige Rentner von der Steuer absetzen?

Ruheständler können, wie Arbeitnehmer auch, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Wird zum Beispiel das Haus kurz nach Renteneintritt noch einmal modernisiert, können die Handwerkerkosten – aber nur die Lohnkosten – angegeben werden. Hiervon werden 20 Prozent direkt von der Steuer abgezogen. Auch Ausgaben für Versicherungen und Spenden sind abzugsfähig.

Für Rentner entscheidend sind aber oft die Krankheitskosten. Sie können z. B. alle Arzthonorare, die Praxisgebühr und Kosten für einen Heilpraktiker absetzen. Auch Ausgaben für Brillen und Hörgeräte werden vom Finanzamt anerkannt. Fahrten zum Arzt oder zur Krankengymnastik können ebenfalls abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass sie dokumentiert sind bzw. Fahrscheine oder Taxi-Quittungen vorliegen, die mit der Steuererklärung eingereicht werden.

Diese außergewöhnlichen Belastungen wirken sich allerdings nur aus, wenn eine zumutbare Belastung überschritten wird, welche individuell nach dem jeweiligen Einkommen, ermittelt wird. Auch Kosten für eine Haushaltshilfe, die häusliche Pflege oder ein Pflegeheim sind absetzbar. Für Rentner und Pensionäre gibt es zusätzlich einen pauschalen Altersentlastungsbetrag. 

Ab wann muss ich Steuer zahlen?

Bis zu einem sogenannten Grundfreibetrag (§ 32a EStG) bleibt die Rente steuerfrei. Für 2022 beträgt dieser Grundfreibetrag bei Einzelveranlagung 10.347 Euro. Für Ehegatten (gemeinsame Veranlagung) verdoppelt sich der Betrag auf 20.694 Euro.