Steuererklärung: Anlage KAP

Auf der Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung werden die Kapitaleinkünfte aus dem In- und Ausland erfasst.

Zudem kann bei einbehaltener Abgeltungsteuer eine Günstigerprüfung beantragt werden, d. h. ein niedrigerer Steuersatz als die 25 Prozent Abgeltungsteuersatz kann berücksichtigt werden. Außerdem kann ein fehlerhafter Steuereinbehalt durch die Bank berichtigt werden und ein möglicherweise noch nicht ausgeschöpfter Sparerpauschbetrag kann angerechnet werden.