Steuererklärung: Anlage N
Auf der Anlage N zur Einkommensteuererklärung werden die Arbeitslöhne aus Beschäftigungsverhältnissen erfasst und die damit in Zusammenhang stehenden Werbungskosten werden gelten gemacht.
Zudem sind Lohnersatzleistungen auf der Anlage N zu erfassen, wenn solche im Steuerjahr bezahlt wurden.