Steuererklärung: Anlage N

Auf der Anlage N zur Einkommensteuererklärung werden die Arbeitslöhne aus Beschäftigungsverhältnissen erfasst und die damit in Zusammenhang stehenden Werbungskosten werden gelten gemacht. 

Zudem sind Lohnersatzleistungen auf der Anlage N zu erfassen, wenn solche im Steuerjahr bezahlt wurden.