Benzin-Gutschein vom Arbeitgeber

14.11.2016
Tankgutschein

Der Arbeitgeber kann Tankgutscheine - unter Berücksichtigung der Höchstbeträge - steuer- und sozialabgabenfrei an Arbeitnehmer ausgeben.

Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter mit einem steuerfreien Benzin-Gutschein im Wert von maximal 44 Euro unterstützen. Der monatliche Tankgutschein ist für so manchen Arbeitnehmer, der täglich mit dem Auto zur Arbeit fährt, eine willkommene Leistung und wird weder auf die Einkommensteuer noch auf die Sozialversicherungspflicht angerechnet.

Wichtig ist jedoch, dass der Betrag von 44 Euro nicht überschritten wird, weil es sich dabei um eine Freigrenze handelt. Wird vom Arbeitgeber mehr erstattet, gilt der gesamte Wert als Zuwendung und ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Das gilt auch dann, wenn die 44 Euro nur um einen Euro übertroffen werden.

Außerdem sollte beachtet werden, dass bei der Prüfung der 44-Euro-Freigrenze ggf. eine Zusammenfassung mit anderen Sachzuwendungen des Arbeitgebers erfolgen muss.

Auch für geringfügig Beschäftigte, deren Lohnsteuer pauschal abgeführt wird, sind solche Warengutscheine steuerfrei. Allerdings muss in allen Fällen tatsächlich ein Sachbezug stattfinden. Das heißt: Der Arbeitnehmer kann sich die Zuwendung nicht in Bargeld auszahlen lassen.