Die private Altersvorsorge, Riester-Rente

10.01.2017
Förderung der privaten Altersvorsorge nutzen

Seit dem Jahr 2002 können Arbeitnehmer, Beamte sowie weitere begünstigte Personen die Förderung der privaten Altersvorsorge nutzen.

Geld vom Staat erhalten Sie durch

  • die Altersvorsorge-Zulage (wird Ihrem Vertrag gutgeschrieben) und
  • den Abzug der Einzahlung in die private Altersvorsorge als Sonderausgaben im Einkommensteuerbescheid (erhöht Ihre Steuererstattung).

Das Finanzamt vergleicht im Steuerbescheid, welche Variante für Sie günstiger ist und zahlt Ihnen einen eventuellen höheren Steuervorteil aus.

Die Höhe der Altersvorsorge-Zulage und des möglichen Sonderausgabenabzuges ab 2008:

Grundzulage von 154 Euro

  • Kinderzulage je Kind: 185 Euro für Kinder, die vor dem 01.01.2008 geboren wurden
  • Kinderzulage je Kind: 300 Euro für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren wurden
  • Maximaler Sonderausgabenabzug: 2.100 Euro
  • Mindesteigenbetrag: 4 Prozent (berechnet vom beitragspflichtigen Arbeitslohn)

Um den vollen Anspruch auf die Altersvorsorgezulage zu erhalten, ist es notwendig, eine ausreichende eigene Sparleistung zu erbringen, den sogenannten Mindesteigenbeitrag.

Noch größer kann Ihr Vorteil sein, wenn der Mindesteigenbeitrag (eigene Sparleistung + Zulagenanspruch) aufgestockt wird und die eigene Sparleistung bis zum Höchstbetrag für den maximalen Sonderausgabenabzug erbracht wird (maximal sinnvoll: 1.946 Euro jährlich).

Beispiel eines ledigen kinderlosen Arbeitnehmers mit einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent:

  • Sparleistung: 1.946 Euro
  • Zulage (Vertragsgutschrift): 154 Euro
  • Sonderausgabenabzug: 2.100 Euro
  • Staatliche Förderung: 30 Prozent = gesamt 630 Euro
    = Zulage 154 Euro + Steuererstattung 476 Euro

Wir berechnen gerne für Sie, wie viel Ihre eigene Sparleistung betragen muss, um die volle Zulage zu erhalten bzw. wie viel Sie maximal einbezahlen können, um den Steuervorteil optimal auszuschöpfen.


Rechtsstand 09-2016