Steuer-Identifikationsnummer immer wichtiger!

18.11.2015
Steuer-Identifikationsnummer für Kindergeld

Steuer-Identifikationsnummer für Kinder wird Pflicht!

Ab 1. Januar 2016 wird die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer beim Kindergeld unabhängig vom Geburtsdatum des Kindes zur grundsätzlichen Pflicht!

Ab 1. Januar 2016 muss der Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes sowie der Person, welche das Kindergeld beantragt bzw. bezieht, vorgelegt werden.

Warum ist zur Auszahlung des Kindergeldes ab dem 1. Januar 2016 die Steuer-Identifikationsnummer erforderlich?

Da für jedes Kind nur einmal Kindergeld ausbezahlt wird, möchte die Familienkasse durch die Einführung des neuen Systems Doppelzahlungen vermeiden.

Bis wann muss die Steuer-Identifikationsnummer der Familienkasse vorgelegt werden?

  • Neuanträge auf Kindergeld müssen die Steuer-Identifikationsnummern enthalten.
  • Eltern, die bereits Kindergeld beziehen und die Steuer-Identifikationsnummern noch nicht angegeben haben, können den Kindergeldbezug sicherstellen und Rückfragen vermeiden, indem sie ihrer zuständigen Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummern mitteilen.
  • Grundsätzlich ermittelt die Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummern aber automatisch durch einen Abgleich mit den Einwohnermeldeämtern. Wenn die Familienkasse die Daten nicht zuordnen kann, werden die betroffenen Kindergeldberechtigten im Laufe des Jahres 2016 von der Familienkasse ange-schrieben und zur Angabe der Steuer-Identifikationsnummern aufgefordert.

Auf welchem Weg kann ich die Steuer-Identifikationsnummer an die Familienkasse übermitteln?

Dies muss auf schriftlichem Weg geschehen, da Übermittlungsfehler vermieden werden sollen.

Als Mitglied der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. kümmert sich ihr zuständiger Berater gerne um die Weitergabe an die Familienkasse.

Mein Kind lebt nicht in Deutschland und besitzt keine Steuer-Identifikationsnummer?

Ein Anspruch auf Kindergeld besteht unter bestimmten Umständen auch für Kinder, die im EU-Ausland leben. Diese erhalten im Regelfall keine deutsche Steuer-Identifikationsnummer, da sie in Deutschland nicht steuer-pflichtig sind. Deshalb ist ihre Identität auf andere geeignete Weise mit Hilfe der in den jeweiligen Ländern gebräuchlichen Personenidentifikationsmerkmale und Dokumente nachzuweisen