Ehrenamt: Steuern sparen durch Freibeträge

11.08.2016
Übungsleiter Fußball

Für Übungsleiter bleiben Aufwandsentschädigungen bis zu einer Höhe von 2400 Euro pro Jahr steuerfrei.

Aufwandsentschädigungen für eine ehrenamtliche Tätigkeit müssen bei der Steuererklärung zwar angegeben werden, durch gesetzliche Freibeträge bleiben sie jedoch häufig steuerfrei.

Fußballtraining für Jugendliche, Sterbebegleitung im Hospiz, Deutschstunden für Flüchtlinge: Immer mehr Deutsche wollen ihre Freizeit sinnvoll nutzen und engagieren sich für den guten Zweck in Vereinen, kirchlichen oder wohltätigen Organisationen und verschiedensten Initiativen. Nebenberufliche Übungsleiter, Trainer, Erzieher, Betreuer und Pfleger werden mit dem sogenannten „Übungsleiterfreibetrag“ steuerlich begünstigt, vorausgesetzt, ihre Tätigkeit wird für eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine Einrichtung ausgeübt, die einem gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck dient. „Aktuell bleiben entsprechende Aufwandsentschädigungen bis zu einer Höhe von 2400 Euro pro Jahr steuerfrei“, erläutert Robert Dottl, Vorstandsvorsitzender der Lohi.

Ehrenamtspauschale für Vereinsmitglieder

Auch all jene werden steuerlich entlastet, deren Tätigkeit nicht unter den Oberbegriff der Übungsleiter fallen, also etwa Vereinsvorstände oder Zeugwarte, Tierpfleger in Tierheimen, Helfer von Wohlfahrtsorganisationen, aber auch nebenberufliche Kartenverkäufer in Museen oder Theatern. Wird die Tätigkeit für eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine Organisation ausgeübt, die einem gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck dient, kann die Ehrenamtspauschale zur Anwendung kommen. „Als sogenannter Ehrenamtsfreibetrag bleiben Aufwandsentschädigungen aus der nebenberuflichen Tätigkeit bis 720 Euro pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei“, so der Lohi-Steuerexperte. Unerheblich ist dabei, ob die Tätigkeit in einem Arbeitsverhältnis oder selbstständig ausgeübt wird. Der Ehrenamtsfreibetrag greift aber nur dann, wenn der Steuerzahler aus seiner ehrenamtlichen Tätigkeit auch tatsächlich Einnahmen erzielt.