Ein Einspruch kann sich lohnen – und ist leicht zu erheben

19.08.2015

Ein Einspruch ist leicht zu erheben und ohne Risiko für den Steuerzahler möglich

Sommerzeit ist Ferienzeit. Viele Steuerzahler hoffen, ihre Reisekasse mit einer Steuer-Rückerstattung aufzubessern. Sollte die Rückerstattung nicht in der erwarteten Höhe ausfallen, kann es sich lohnen, den Bescheid noch einmal zu prüfen. Bei Fehlern zu Ungunsten des Steuerpflichtigen kann einfach Einspruch eingelegt werden.

Gründe für einen Einspruch

Nicht verständliche Abweichungen im Steuerbescheid haben oft einfache Ursachen. Sie können zum Beispiel durch falsche Berechnungen entstehen oder weil im Finanzamt Kosten übersehen wurden. Manchmal ist ein einfacher Zahlendreher Ursache der Abweichung. Solche Fehler sollte man durch einen Einspruch beanstanden.

Aber auch eigene Versäumnisse kann man mit einem Einspruch nachholen, wenn man etwa Angaben vergessen oder falsch eingetragen hat. Außerdem können mit dem Einspruch nachträglich Belege eingereicht werden.

Häufig ergibt sich eine Differenz im Steuerbescheid aber auch durch eine unterschiedliche Rechtsauffassung, wenn das Finanzamt beispielsweise angegebene Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen nicht anerkennt.

Im Zweifel immer für den Einspruch entscheiden

Bei Unklarheiten oder nicht anerkannten Ansprüchen sollte man sich immer für den Einspruch entscheiden. Der Einspruch kann gemäß der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sogar per E-Mail eingereicht werden.

Noch einfacher ist es für Mitglieder der Lohi. Hier kümmert sich der Verein um die Prüfung des Steuerbescheids. Bei Unklarheiten legen die Steuerprofis Einspruch ein und übernehmen die weitere Abwicklung.

Kein Risiko für den Steuerzahler

Es kann zwar sein, dass das Finanzamt nach nochmaliger Prüfung des Falles wegen bisher nicht berücksichtigter steuererhöhender Tatsachen eine höhere Einkommensteuer festsetzt. Allerdings kann der Steuerpflichtige dann den Einspruch einfach zurücknehmen. Eine höhere Einkommensteuer wird so nicht fällig.

Frist für den Einspruch

Will man einen Einspruch einlegen, muss dies innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids erfolgen. Um ganz sicherzugehen, empfiehlt die Lohi, vom Datum des Steuerbescheids aus zu rechnen.