Lohnsteuerabzugsmerkmale für Lebenspartner

11.11.2015
Automatische Übermittlung der Lohnsteuerabzugsmerkmale für Lebenspartner

Man kann verhindern, dass der Arbeitgeber einen Hinweis auf eine Lebenspartnerschaft erhält.

Immer mehr gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Doch nicht jeder möchte diese Information mit seinem Arbeitgeber teilen. Wer verhindern will, dass der Arbeitgeber Hinweise auf eine Ehe oder Lebenspartnerschaft erhält, sollte genau auf seine Steuerklasse achten.

Meldebehörden übermitteln automatisch Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

Seit dem 1. November 2015 werden Daten zu Lebenspartnerschaften für das ELStAM-Verfahren genutzt, allerdings nur, wenn alle Informationen vollständig vorliegen. Die Daten werden seit diesem Zeitpunkt von den Meldebehörden an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt. Dazu gehört beispielsweise die ID-Nummer des Lebenspartners.

Mit Hilfe der Daten wird automatisiert die zutreffende Lohnsteuerklassenkombination IV/IV für Lebenspartner in einer Lebenspartnerschaft gebildet. Diese wird dem Arbeitgeber für den Lohnsteuerabzug bereitgestellt.

Für Lebenspartnerschaften, die vor dem 1. November 2015 begründet wurden, werden die Informationen kurzfristig von den Meldebehörden an das BZSt übermittelt. Die Ermittlung und Verarbeitung der Daten kann bis Ende März 2016 dauern.

So erhält der Arbeitgeber keinen Hinweis
auf die Lebenspartnerschaft

Ehegatten oder Lebenspartner/-innen die nicht wollen, dass der Arbeitgeber einen Hinweis auf die Lebenspartnerschaft erhält, können das bereits jetzt sicherstellen. Allerdings müssen betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hierfür eine ungünstigere Steuerklasse, d. h. die Steuerklasse I, beantragen. Dies ist auch schon vor der Schließung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft möglich. Dadurch wird die automatisierte Bildung der Steuerklasse IV/IV und die Übermittlung an die Arbeitgeber unterdrückt.

Mit dem Verfahren wird sichergestellt, dass dem Arbeitgeber keine ELStAM mit der Steuerklasse III, IV oder V zum Abruf bereitgestellt werden. Somit kann er auch keine Rückschlüsse auf den Familienstand seines Angestellten ziehen. Der entsprechende Antrag muss beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Außerdem kann dort auch eine andere Lohnsteuerklassenkombination, wie z. B. III/V oder die Kombination IV/IV mit Faktorverfahren, beantragt werden.

Was sind elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale?

Die Abkürzung ELStAM steht für: Elektronische Lohnsteuer-Abzugsmerkmale. Dabei handelt es sich um eine Datenbank, die beim Bundeszentralamt für Steuern verwaltet wird. In dieser Datenbank werden Arbeitnehmerdaten gespeichert, wie z. B. Angaben zur Steuerklasse, zur Religionszugehörigkeit oder zu Freibeträgen. Diese Daten werden zum Abruf durch den Arbeitgeber bereitgestellt. Der Arbeitgeber benötigt die Informationen, um die Lohnsteuer in der korrekten Höhe einbehalten zu können.