Profi-Unterstützung lohnt sich!

23.03.2017
Steuerrückerstattung und Abgabefrist

Eine Mitgliedschaft bei der Lohi kann sich mit einer Steuerrückerstattung in Ihrem Geldbeutel bemerkbar machen.

Ein Beitrag für die Urlaubskasse, eine neue Waschmaschine oder die anstehende Autoreparatur: Mit einer Steuerrückzahlung lässt sich so mancher Wunsch erfüllen. 1.320 Euro bekamen Lohi-Mitglieder 2016 im Schnitt erstattet, informiert die Lohi. Das ist, bezogen auf die letzte Erhebung des Statistischen Bundesamts, deutlich mehr als der Durchschnitt der Bundesbürger.

Höhere Rückerstattung möglich

Wer seine Steuererklärung selbst erstellt, hat in der Regel Arbeit: Bevor der erhoffte Geldsegen ins Haus flattert, gilt es Belege zu sortieren und Formulare auszufüllen. Nicht wenige schieben ihre Einkommensteuererklärung darum lange vor sich her. Besteht eine Abgabepflicht, müssen die Unterlagen für 2016 bis zum 31. Mai 2017 beim Finanzamt eingereicht werden. Das gilt z.B. für Arbeitnehmer, die Freibeträge nutzen oder Ehepaare mit der Steuerklassenkombination III/V. Auch junge Eltern, die Elterngeld erhalten haben, müssen eine Steuererklärung abgeben. Ist der Termin nicht einzuhalten, sollte man das Finanzamt um eine Verlängerung bitten – mit einem formlosen Schreiben, in dem Gründe genannt werden müssen.

Steuerzahler, die auf die Hilfe von Experten wie zum Beispiel der Lohi setzen, haben nicht nur die Chance auf eine höhere Rückerstattung. Eine professionelle Unterstützung erleichtert auch die Erstellung der Einkommensteuererklärung und verlängert zudem die Abgabefrist bis zum 31. Dezember 2017.

Neue Abgabefristen ab 2019

Eine gute Nachricht gibt es für alle, die sich mit dem Termin zur Abgabe der Steuererklärung schwer tun: Ab 2019 werden die Abgabetermine um zwei Monate nach hinten verschoben. Wer sich der Arbeit selbst stellt, muss die Erklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen. Wird Hilfe in Anspruch genommen, ist der 28. Februar des übernächsten Jahres maßgebend. Die Änderung gilt aber erst ab dem Steuerjahr 2018.

Mit dem neuen Gesetz hat das Finanzministerium aber auch Verspätungszuschläge strenger geregelt, wenn die Steuererklärung nicht spätestens 14 Monate nach Ablauf des Steuerjahres eingeht oder ein vom Finanzamt genannter Termin nicht eingehalten wird. Die Lohi rät daher, sich rechtzeitig mit der Steuererklärung zu beschäftigen. Das spart Ärger mit dem Finanzamt und spült, bei einer Rückerstattung, früher Geld aufs Konto.