Rentenerhöhung und Steuererklärung – Das sollten Sie wissen

27.11.2015
Rentenerhöhung kann zur Abgabepflicht einer Steuererklärung führen.

2016 können sich Rentner über eine deutliche Rentenerhöhung freuen.

2016 können sich Rentner über deutlich höhere Altersbezüge freuen. Allerdings steigt mit den Renten auch die Zahl der Ruheständler, die künftig eine Steuererklärung abgeben müssen. „Die Steuerlast, dürfte bei einer durch die Rentenerhöhung verursachten Abgabepflicht aber für den einzelnen Rentner überschaubar sein“, beruhigt Wolfgang Schaetz, Vorstand der Lohi.

Ab wann muss ein Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben?

„Als Rentner ohne zusätzliches Arbeitseinkommen ist man erst dann verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt.“, erklärt der Steuerexperte. Dieser beträgt 8.472 Euro für 2015 und 8.652 Euro im Jahr 2016, bei Ehegatten verdoppeln sich diese Beträge. „Allerdings ist nicht der Bruttobetrag der Renteneinkünfte zu betrachten, sondern lediglich der Besteuerungsanteil abzüglich der Werbungskosten.“, so Wolfgang Schaetz.

Beispiel:

Gerhard Müller geht im Januar 2016 in Rente und erhält über das gesamte Jahr 2016 eine Bruttorente von 10.000 Euro. Davon muss er, gemäß des Besteuerungsanteils, 72 Prozent versteuern. Das entspricht 7.200 Euro. Davon wird der Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 102 Euro abgezogen. Somit muss Gerhard Müller nur noch einen Betrag von 7.098 Euro versteuern. Er liegt also deutlich unter dem Grundfreibetrag von 8.652 Euro und muss keine Steuererklärung abgeben.

Läge der steuerpflichtige Betrag aufgrund weiterer Renten, Pensionen oder auch Arbeitslohn über dem Grundfreibetrag von 8.652 Euro, wäre grundsätzlich eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Welcher Teil der Rente muss versteuert werden?

Zu Beginn der Rentenphase wird ein steuerfreier Teil der Rente festgestellt. Dieser bleibt grundsätzlich unverändert bestehen. Die regelmäßigen Rentenanpassungen zum 1. Juli jedes Jahres sind daher zu 100 Prozent steuerpflichtig. Dementsprechend ist auch die bevorstehende Rentenerhöhung von ca. 5 Prozent im Jahr 2016 voll steuerpflichtig.

Ab welchem Rentenbetrag ist eine Steuererklärung abzugeben und ab wann werden Steuern fällig?

Hat ein Rentner den Grundfreibetrag bislang nicht überschritten, kommt aber mit der Rentenerhöhung 2016 über den Grundfreibetrag, ist er erstmals zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Ein Rentner, der beispielsweise 2012 in den Ruhestand ging, ist ab einem monatlichen Altersbezug ab Juli 2016 in Höhe von ca. 1.116 Euro zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Allerdings werden bei einer in 2012 in Rente gegangenen Person erst ab einer monatlichen Rente ab Juli 2016 von ca. 1.300 Euro Steuerzahlungen fällig. Ist der Rentenbeginn früher erhöhen sich die Beträge, bei späteren Rentenbeginn liegen die Beträge niedriger. Der Grund hierfür ist der jährlich steigende Besteuerungsanteil für Neurentner.