„Mit dem Laptop für mein Studium kann ich Steuern sparen.“

Marc Richter (23) Student
Zum Start seines dualen Master-Studiums benötigte Marc Richter (23) einen neuen Laptop. Diesen nutzt er hauptsächlich für seine Abschlussarbeit.
„Die Lohi hat mir geholfen, meine Ausgaben dafür von der Steuer abzusetzen“, freut sich Marc Richter, „und das hat problemlos geklappt. Erst wollte ich die Steuer selber machen und hab mich dazu in verschiedenen Foren schlaugemacht. Eine verbindliche Auskunft suchte ich aber vergebens, darum lasse ich das jetzt die Lohi machen – für kleines Geld.“
Ausgaben z. B. für Fachbücher mindern die Steuerlast
Im Beratungsgespräch hat die Lohi noch weitere Ausgaben gefunden, die sie für Marc nun in der Steuererklärung angeben kann. Dazu gehören z. B. Büromaterial, Fachbücher und die Fahrten zum Campus. An Uni-Tagen ist er mehr als acht Stunden unterwegs. Die Lohi hat ihm dafür Verpflegungspauschalen von zwölf Euro pro Tag in die Steuererklärung 2014 eingetragen. „Da kam nochmal richtig was zusammen“, freut sich Marc.
Rechtlicher Hintergrund
Der Werbungskostenabzug ist gemäß § 9 EStG möglich. Sogar Verpflegungsmehraufwendungen und Fahrten zur Uni können nach Reisekostengrundsätzen berücksichtigt werden, da es sich um ein duales Studium handelt.
Würde Marc ohne ein Dienstverhältnis, das in Zusammenhang mit dem Studium steht, studieren, wäre die Uni eine erste Ausbildungsstätte i. S. d. § 9 Abs. 4 Satz 8 EStG. Die Verpflegungsmehraufwendungen wären dann nicht und die Fahrten zur Uni nur im Rahmen der Entfernungspauschale abziehbar.
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