Steuervorteile bei Vermietung und Verpachtung

Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung

Peter Voigt (46), Hauseigentümer

Peter Voigt (46) hatte sich im vergangenen Jahr dafür entschieden, ein Mietshaus als Renditeobjekt anzuschaffen. „Mein Lohi-Berater hat mir dabei geholfen, auch alle damit einhergehenden Steuervorteile richtig zu nutzen“, erklärt der Hausbesitzer, „denn dass man z. B. die Grundsteuer als Werbungskosten geltend machen kann, das wusste ich bisher nicht.“

Eine Reihe an Ausgaben können geltend gemacht werden

Die Lohi konnte für ihn eine ganze Reihe an Ausgaben geltend machen, etwa die Kosten für die Inserate im Wohnungsmarkt der Tageszeitung, Gebäudeversicherungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Müllabfuhr und sogar die Straßenreinigung. Den Kaufpreis des Gebäudes schreibt Peter Voigt ab. Das beschert ihm in den nächsten Jahren eine deutliche Steuererleichterung.


Rechtlicher Hintergrund

§ 9 EStG

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