"Die eigene Immobilie hilft mir, Steuern zu sparen."

Renovierungs- und Anschaffungskosten mindern die Steuerlast

Renovierungs- und Anschaffungskosten können steuerlich geltend gemacht werden.

"Schon länger habe ich damit geliebäugelt, mir eine eigene Immobilie als Geldanlage zu leisten. Dieses Jahr habe ich endlich zugeschlagen", berichtet Peter Voigt.

"Dabei bin ich wirklich froh, dass ich den geplanten Immobilienkauf im Beratungsgespräch bei der Lohi erwähnte. So erfuhr ich, dass ich auch die Renovierungskosten geltend machen kann, wenn sie den Betrag von 15 Prozent der Anschaffungskosten nicht übersteigen."

Anschaffungskosten als Werbungskosten geltend machen

Als Bauleiter hat er sich beim Kauf seiner Immobilie Zeit gelassen und das bereits in vermietbarem Zustand befindliche Gebäude schließlich nach eigenen Vorstellungen umgebaut, renoviert und schließlich vermietet. Mit den Informationen aus dem Beratungsgespräch konnte Peter Voigt die Renovierungskosten gut planen und zusätzlich eine Abschreibung für die Anschaffungskosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Für Peter Voigt ein klarer Vorteil: "So habe ich gleich doppelt profitiert!"


Rechtlicher Hintergrund

§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG

Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen (anschaffungsnahe Herstellungskosten).

2Zu diesen Aufwendungen gehören nicht die Aufwendungen für Erweiterungen im Sinne des § 255 Absatz 2 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs sowie Aufwendungen für Erhaltungsarbeiten, die jährlich üblicherweise anfallen.

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