Eigenheim: staatlich fördern und Steuern sparen

Mit Riester-Kaptial Wohneigentum entschulden

Peter Voigt (47), Eigenheimbesitzer

„Während meines letzten Termins bei der Lohi fragte mich mein Berater, ob ich das Haus, dass ich mir vor ein paar Jahren gekauft habe, schon abbezahlt hätte“, berichtet Peter Voigt. Im Gesprächsverlauf erklärte Peter, dass seine Zinsbindung in acht Jahren ausläuft. „Da habe ich einen richtig guten Rat von der Lohi bekommen“, freut sich der Eigenheimbesitzer.

Riester-Kapital zur Schuldentilgung nutzen

Denn seit 2014 kann das in Riester-Verträgen angesparte Kapital zu 100 Prozent zur Tilgung von Schulden auf das bestehende Eigenheim genutzt werden. „Nun habe ich einen Riester- Vertrag für acht Jahre abgeschlossen. In dieser Zeit kann ich alle staatlichen Förderungen und Steuervorteile nutzen und verwende die angesparte Summe am Ende der Laufzeit zur Tilgung meines Darlehens.“


Rechtlicher Hintergrund

§ 92a Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung

(1) 1Der Zulageberechtigte kann das in einem Altersvorsorgevertrag gebildete und nach § 10a oder nach diesem Abschnitt geförderte Kapital in vollem Umfang oder, wenn das verbleibende geförderte Restkapital mindestens 3 000 Euro beträgt, teilweise wie folgt verwenden (Altersvorsorge-Eigenheimbetrag):  

  • 1. bis zum Beginn der Auszahlungsphase unmittelbar für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung oder zur Tilgung eines zu diesem Zweck aufgenommenen Darlehens, wenn das dafür entnommene Kapital mindestens 3 000 Euro beträgt, oder
  • 2. bis zum Beginn der Auszahlungsphase unmittelbar für den Erwerb von Pflicht-Geschäftsanteilen an einer eingetragenen Genossenschaft für die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung oder zur Tilgung eines zu diesem Zweck aufgenommenen Darlehens, wenn das dafür entnommene Kapital mindestens 3 000 Euro beträgt, oder
  • 3. bis zum Beginn der Auszahlungsphase unmittelbar für die Finanzierung eines Umbaus einer Wohnung, wenn 

a) das dafür entnommene Kapital

aa) mindestens 6 000 Euro beträgt und für einen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach der Anschaffung oder Herstellung der Wohnung vorgenommenen Umbau verwendet wird oder

bb) mindestens 20 000 Euro beträgt,

b) das dafür entnommene Kapital zu mindestens 50 Prozent auf Maßnahmen entfällt, die die Vorgaben der DIN 18040 Teil 2, Ausgabe September 2011, soweit baustrukturell möglich, erfüllen, und der verbleibende Teil der Kosten der Reduzierung von Barrieren in oder an der Wohnung dient; die zweckgerechte Verwendung ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen; und

c) der Zulageberechtigte oder ein Mitnutzer der Wohnung für die Umbaukosten weder eine Förderung durch Zuschüsse noch eine Steuerermäßigung nach § 35a in Anspruch nimmt oder nehmen wird noch die Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung nach § 33 beantragt hat oder beantragen wird und dies schriftlich bestätigt. 2Diese Bestätigung ist bei der Antragstellung nach § 92b Absatz 1 Satz 1 gegenüber der zentralen Stelle abzugeben. 3Bei der Inanspruchnahme eines Darlehens im Rahmen eines Altersvorsorgevertrags nach § 1 Absatz 1a des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes hat der Zulageberechtigte die Bestätigung gegenüber seinem Anbieter abzugeben.

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