„Wenn Oma und Opa aufpassen, setzt Papa das ab!“

Fahrtkosten der Großeltern absetzen

Maximilian Schuster (12), Lieblingsenkel

Wenn nach der Schule beide Eltern noch in der Arbeit sind, dann passen Oma und Opa auf Maximilian (12) auf.

Es sind zwar jeden Tag ein paar Kilometer Anfahrt, das nehmen die beiden Großeltern jedoch gerne in Kauf, um Zeit mit ihrem Enkel zu verbringen. Die Fahrtkosten dafür zahlen Maximilians Eltern.

Fahrtkosten der Großeltern absetzen

Ihre Lohi-Beraterin gab ihnen kürzlich den Tipp, dass man dies sogar unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen kann. Maximilians Vater erklärt: "Wir haben nun formell einen Rahmenvertrag geschlossen und überweisen die 30 Cent pro gefahrenem Kilometer jeden Monat. Da kommen jetzt rund 900 Euro im Jahr zusammen, davon können wir 600 Euro in der Steuererklärung ansetzen." Versteuern müssen die Großeltern diesen Betrag übrigens nicht.


Rechtlicher Hintergrund

§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG:

(1) Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden:

...

Nr. 5 zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4 000 Euro je Kind, für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt der Steuerpflichtigen gehörenden Kindes im Sinne des § 32 Absatz 1, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. 2Dies gilt nicht für Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen.

3Ist das zu betreuende Kind nicht nach § 1 Absatz 1 oder Absatz 2 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, ist der in Satz 1 genannte Betrag zu kürzen, soweit es nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat des Kindes notwendig und angemessen ist. 4Voraussetzung für den Abzug der Aufwendungen nach Satz 1 ist, dass Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist;

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