
Ihre Lohnsteuerhilfe in Günzburg
Steuererklärung für Arbeitnehmer von den Steuerexperten der Lohnsteuerhilfe in Günzburg . Die Lohi hilft, Steuern zu sparen. Jedem Mitglied ganz individuell.
Das Lohi Berater-Team in Günzburg macht seit 1978 die Steuererklärung für ihre Mitglieder. Die Steuerexperten stehen Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären gerne für alle Fragen rund um das Thema Lohnsteuerhilfe zur Verfügung.
Die Beratungsstelle ist nur etwa 4 Gehminuten vom Bahnhof Günzburg entfernt. Bei Nutzung des Stadbusses Günzburg (Linie 856) sind es von der Haltestelle "Dillinger Straße" nur noch ein paar wenige Schritte. Auch mit dem PKW ist unsere Beratungsstelle gut für Sie erreichbar. Zahlreiche kostenfreie Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zum Gerbäude sind vorhanden.
Bei Bedarf bietet die Beratungsstelle für Menschen mit Bewegungseinschränkung jeden ersten Montag im Monat Hausbesuche an. Außerdem bieten wir Beratungstermine auf Wunsch in den Sprachen englisch und litauisch an.
Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung und beraten Mitglieder in allen Fragen zur Einkommensteuer kostenlos, egal wie oft Sie uns brauchen.
Arbeitnehmer-Steuerberatung mit zertifizierter Qualität
Beratungsstellenleiterin Evelyn Beggel ist zertifiziert nach DIN 77700 und damit geprüft in Fachkunde und Dienstleistungserbringung. Sie bietet damit in Günzburg Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer und mit verbriefter Qualität.
Focus-Money vergab an die Lohi das Siegel „fairster Steuerhilfeverein“, weil sie sich weit über dem Durchschnitt fair und partnerschaftlich verhält.
Kontakt
Evelyn Beggel
Beratungsstellenleiterin
Steuerfachwirtin
Bürogemeinschaft mit der Germania
In Günzburg ist die Lohi in einer Bürogemeinschaft mit der Germania Steuerberatungsgesellschaft m. b. H.
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag | 08:00-12:00 13:00-17:00 |
Freitag | 08:00-12:00 |
Steuererklärung für Arbeitnehmer
für nur 59 € bis 429 € - sozial gestaffelt, je nach Einkommen.
5 von 5 Sternen
basierend auf 728 Bewertungen unserer Mitglieder.
Wir machen die Steuererklärung für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG.