Delegiertenwahl: Wahlzeitraum bis 31.12.20 verlängert

30.06.2020
Delegiertenwahl

Ab sofort kann von überall und bis zum Jahresende gewählt werden.

Da viele Mitglieder aufgrund der Corona-Pandemie in den vergangenen Wochen nicht die Möglichkeit hatten, an der Delegiertenwahl teilzunehmen, wurde der Wahlzeitraum nun bis 31.12.20 verlängert. Zudem wurden aufgrund der aktuellen Situation kontaktlose Möglichkeiten der Stimmenabgabe geschaffen.

Mitglieder der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. bestimmen die Geschicke des Vereins mit. Jedes Mitglied hat eine Stimme, mit der es einen Delegierten, der seine Interessen im Verein vertritt, wählen kann. Daher ist diese Wahl wichtig. Die Delegierten nehmen direkt Einfluss auf die Entwicklungen im Verein. Sie wählen unter anderem den Vorstand und genehmigen Jahresabschlüsse und Satzungsänderungen.

Ausweitung des Wahlzeitraums und der Möglichkeiten zur Stimmabgabe


Der Wahlzeitraum wurde bis zum 31. Dezember 2020 verlängert, so dass jedes Mitglied genügend Zeit hat zu wählen. Außerdem ist die Wahl nun nicht mehr auf die persönliche Stimmabgabe beschränkt, wodurch auch Mitglieder wählen können, die aufgrund bestehender Corona-Sicherheitsmaßnahmen nicht in die Beratungsstelle kommen können oder wollen. Mitglieder können ab 1. Juli 2020 stattdessen per Brief, E-Mail, Fax oder Telefon ihre Stimme abgeben.

Präsenzwahl in der Lohi-Beratungsstelle


Wer seinen Besuch bei der Lohi zum Wählen nutzen möchte, erhält vor Ort seinen Wahlschein. Der Wahlhelfer in der Beratungsstelle informiert über die Liste mit allen nominierten Kandidaten und den Kandidaten dieser Beratungsstelle. Ein Stimmberechtigter kann seine Stimme nicht übertragen, bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern sind aber beide Mitglieder stimmberechtigt. Der Wähler kann einem Wunschkandidaten seine Stimme geben. Der vom Mitglied unterschriebene und geheime Wahlschein ist dann in die vorgesehene versiegelte Wahlurne zu einzuwerfen.

Kontaktlose Wahl per Brief, Telefax, E-Mail oder Telefon


Falls nicht persönlich in der Beratungsstelle gewählt wird, stellen die Mitarbeiter der zuständigen Lohi-Beratungsstelle dem Mitglied bei Bedarf die Kandidatenlisten per Brief, Telefax oder E-Mail zur Verfügung. Wenn das stimmberechtigte Mitglied seiner Beratungsstelle direkt seinen Wunschkandidaten per Brief, Telefax, E-Mail oder telefonisch mitgeteilt hat, übernimmt der zuständige Wahlhelfer den Eintrag auf dem Wahlschein im Sinne des Mitglieds, unterschreibt ihn stellvertretend und wirft den Wahlschein in Vertretung für das Mitglied in die versiegelte Wahlurne ein. Zusätzlich werden durch den Wahlhelfer der Name, Vorname und die Mitgliedsnummer des Mitglieds sowie das Datum der Stimmabgabe auf dem Abstimmungsverzeichnis vermerkt, damit eine ordnungsgemäße Wahl sichergestellt wird.

Die Telefonnummer, Telefaxnummer, Postadresse und E-Mail der zuständigen Beratungsstelle sind der jeweiligen örtlichen Website der Lohi zu entnehmen.


Wenn Sie Lohi-Mitglied sind und die kontaktlose Form der Wahl bevorzugen, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Beratungsstelle auf, um sich über die vorliegenden Wahlvorschläge zu informieren.