Die Lohi unterstützt ihre Beschäftigten mit der Inflationsausgleichsprämie

16.11.2022
Inflationsausgleichprämie Unternehmen

Jörg Gabes, Vorstandsvorsitzender der Lohi

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro bis zum 31.12.2024 steuerfrei zukommen lassen. So ist es im Entlastungspaket der Bundesregierung geregelt. Die Lohi hilft ihren Beschäftigten durch die Energiekrise mit der Ausschüttung dieser Inflationsausgleichsprämie. Ergänzend hat die Lohi ein Sonderbudget aufgestellt, aus dem Beschäftigte, die in der Krise von besonderer Härte betroffen sind, finanziell unterstützt werden.

Die Menschen stehen bei der Lohi im Mittelpunkt

Der Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) war dieser Schritt wichtig. Denn hier stehen die Mitglieder und die Beschäftigten im Mittelpunkt des unternehmerischen Handelns. Krisenbedingte Kostensteigerungen sollen mit den gesetzlichen Möglichkeiten steuerfreier Prämienzahlungen abgefedert werden. Vollzeitbeschäftigte erhalten ab 1. Januar 2023 die Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 250 Euro monatlich ein Jahr lang zusätzlich zu ihrem Gehalt. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Prämie anteilig. Da die monatliche Prämie steuer- und sozialabgabenfrei ist, kommt sie ohne Abzüge bei den Mitarbeitenden an und leistet einen spürbaren finanziellen Beitrag im Hinblick auf die aktuelle Inflation. Da sie nicht einmal in der Steuererklärung anzugeben ist, erhöht sich auch nicht indirekt der Steuersatz der Arbeitnehmenden.

Das Solidarprinzip wird groß geschrieben

„In unserer täglichen Arbeit steht der Mensch im Mittelpunkt unseres Handelns“, so Jörg Gabes, Vorstandsvorsitzender der Lohi. „Darum ist es uns besonders wichtig, gerade in Krisenzeiten die Menschen zu unterstützen, die unsere Dienstleistung für die Mitglieder überhaupt erst möglich machen, und das sind mittlerweile über 1.000 Beschäftigte bundesweit.“ Ergänzend zur Ausschüttung der Inflationsausgleichsprämie hat die Lohi ein Sonderbudget aufgestellt, aus denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch die Krise von besonderer Härte betroffen sind, finanzielle Hilfe beantragen können. „Wenn sich durch die Preisentwicklung die Nebenkostenabrechnung plötzlich verachtfacht hat, dann bedeutet das eine enorme Belastung, die vielleicht gar nicht selbst zu meistern ist“, erklärt Jörg Gabes. „Hier greift das Solidarprinzip unseres Vereins. Wir helfen Beschäftigten durch diese schwierige Zeit.“