Geänderte Steuerformulare für 2019

26.05.2020
Steuerformulare

Dunkelgrüne Felder sind für eDaten und müssen nicht mehr ausgefüllt werden

Alle Steuerpflichtigen, die bereits Jahr für Jahr an ihrer Steuererklärung gesessen haben, werden feststellen, dass sich die Papiervordrucke in diesem Jahr stark verändert haben. Zum ersten Mal sind einige Zeilen in einem anderen Grünton hervorgehoben. Für Angaben, die bisher auf dem Mantelbogen zu machen waren, wurden vier neue Anlagen geschaffen.

Verkürzter Hauptvordruck

Der Hauptvordruck oder ehemals Mantelbogen bestand bisher aus vier Seiten. Das neue Formular wurde auf zwei Seiten reduziert. Die erste Seite blieb unverändert. Auf der zweiten Seite werden nun Angaben erfragt, wie wohin der Steuerbescheid geschickt werden soll, ob ein Antrag auf die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage gestellt wird oder ob Einkommensersatzleistungen bezogen wurden.

Elektronische Daten

Das Finanzamt hat bereits alle elektronisch übermittelten Daten von Arbeitgebern, Rentenversicherungen, Krankenkassen und Sozialleistungsträgern für das Steuerjahr 2019 erhalten. Diese Daten müssen erstmals nicht mehr in die Formulare eingetragen werden. Für sie gibt es spezielle dunkelgrüne Felder, die sind zusätzlich mit „e“ im Sinne von eDaten markiert sind. Dunkelgrüne Felder dürfen also leer bleiben, es sei denn es ist bekannt, dass die gemeldeten Daten falsch waren.

Neue Anlagen

Trotz halbiertem Hauptvordruck wurde die Steuererklärung nicht verkürzt. Im Gegenteil, die neuen Anlagen machen den Packen an Vordrucken dicker. Die neuen Formulare umfassen Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, haushaltsnahe Aufwendungen inklusive Handwerkerleistungen sowie sonstige Anlagen. Alle weiteren, bisher bekannten Anlagen blieben im Großen und Ganzen unverändert und sind nur bei Bedarf abzugeben.

Elektronische Formulare

Die Steuerformulare am Bildschirm sind in einem FormsForWeb-Format, das die eingegebenen Werte speichern und zu einem späteren Zeitpunkt wieder abrufen kann, so dass das Bearbeiten der Steuererklärung fortgesetzt werden kann. Allerdings ist das Speichern und Wiederaufrufen der Daten recht umständlich, weshalb das nicht wirklich empfehlenswert ist. Dazu sind diese Formulare nicht elektronisch an das Finanzamt übermittelbar und müssen postalisch eingereicht werden. Eine elektronische Steuererklärung ist nur über die Plattform ELSTER möglich.

Vereinfachte Steuererklärung entfällt

Da die eDaten bereits seit Anfang März vorliegen, viele Menschen infolge von Corona über mehr Zeit verfügen und uns einige Feiertage bevorstehen, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, sich seiner Steuererklärung zu widmen. Außerdem naht der 31. Juli, die reguläre Abgabefrist für Selbstersteller. Wer keine Anlagen ausfüllen möchte, kann anstatt der bisher „vereinfachten Steuererklärung für Arbeitnehmer“ nun einfach den zweiseitigen Hauptvordruck abgeben. Allerdings ist in diesen Fällen selten eine Erstattung vom Finanzamt zu erwarten.

Wird ein Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch genommen, verlängert sich nicht nur die Abgabefrist bis Ende Februar 2021. Aufgrund der professionellen Bearbeitung wird in vielen Fällen eine höhere Rückerstattung erfolgen. Für Mitglieder der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. gab es beispielsweise mehr als 1.400 Euro für das Veranlagungsjahr 2018 im Durchschnitt aller Erstattungen zurück.

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