Abfindung unbedingt verhandeln!

22.05.2018
Abfindung verhandeln

Höhe und Auszahlungszeitpunkt einer Abfindung sind meist verhandelbar und wirken sich auf das Netto aus!

Die deutsche Wirtschaft brummt, die Wachstumsprognosen für 2018 sind erfreulich und dennoch haben Unternehmen angekündigt, dieses Jahr in Deutschland zahlreiche Stellen abzubauen. Ob betriebsbedingte oder personenbezogene Kündigungen, Firmen sind oft dazu bereit, den Mitarbeitern, von denen sie sich trennen, eine Abfindung zu zahlen. In der Regel wird für die Höhe der Abfindung ein halbes Monatsgehalt pro Dienstjahr zugrunde gelegt. Aber letztendlich sind sowohl die Höhe der Abfindung, als auch der Auszahlungszeitpunkt mit dem Arbeitgeber verhandelbar. Wird nicht verhandelt, so freut sich meist der Fiskus!

Auf eine Abfindung fallen Steuern an

Die Abfindung fungiert als finanzielle Ausgleichszahlung für die Nachteile, die durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen. „Sie muss aber nicht zwangsläufig zum Ende des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden“, so Gudrun Steinbach, Vorstand der Lohi. Abfindungen sind zwar von den Beiträgen zu den Sozialversicherungen befreit, aber wie jeder Arbeitslohn zu versteuern.

Warum Sie hart verhandeln sollten

Oftmals schafft das Angebot, eine Abfindung zu erhalten, Genugtuung. „Die Idee, mit dem Arbeitgeber darüber zu verhandeln, um die eigene Steuerlast zu verringern, kommt den wenigsten Arbeitnehmern in den Sinn“, so die Steuerexpertin. Nach der Versteuerung kommt oft das böse Erwachen, denn je höher die Abfindung, desto höher das zu versteuernde Jahreseinkommen. Schnell rutscht man in der Einkommensteuerklasse progressiv nach oben und macht Bekanntschaft mit Spitzensteuersätzen.

Wem nutzt die Fünftelregelung?

So mancher Arbeitnehmer kann von der sogenannten Fünftelregelung profitieren, aber nicht jeder. Bei der Fünftelregelung wirkt sich nur ein Fünftel der Abfindung auf den individuellen Steuersatz aus. Somit kann die Steuerlast deutlich geringer ausfallen. Dennoch wird die gesamte Abfindung, wenn auch ermäßigt, im Auszahlungsjahr besteuert.

Ein „Otto Normalverdiener“ profitiert von der Fünftelregelung, wenn die Differenz zwischen der Abfindung und dem sonstigen zu versteuerndem Einkommen groß ist. Gutverdiener, die ohnehin den Spitzensteuersatz zahlen, haben keinen Vorteil von der Fünftelregelung. Für sie gibt es andere Ansätze, um die Steuern auf die Abfindung zu senken.

Damit die Fünftelregelung zur Anwendung kommen kann, müssen die Einkünfte zusammen mit der Abfindung höher sein, als die fiktiven regulären Einkünfte aus einer rein rechnerischen Lohnfortzahlung. Die Abfindung muss für die Fünftelregelung zudem in einem Veranlagungszeitraum bezahlt werden.

Manchmal ist für den Arbeitnehmer auch ein frühzeitiger Ausstieg in der Freistellungsphase möglich. So könnte die Abfindung um das gesparte reguläre Gehalt aufgestockt werden und niedriger besteuert werden. Der Erfolgsschlüssel lautet Verhandeln!

Die Fortsetzung dieses Artikels erklärt, warum der Zeitpunkt der Auszahlung für die Besteuerung der Abfindung maßgebend ist und welche alternativen Steuersparmöglichkeiten es gibt, wenn die Fünftelregelung nicht greift. Weiterhin gibt es mehrere Möglichkeiten, über die Umwandlung in eine Altersvorsorge, dem Fiskus ein Schnippchen zu schlagen und selbst zu profitieren.

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