Checkliste zum Jahresende – so einfach gibt es Geld!

11.12.2017
to-do-Liste bis 31.12.2017

Fristen 31.12.2017 nicht verpassen!

Zwischen Weihnachtsmarktbesuchen, Weihnachtsfeiern und Shopping-Rausch sollte die Steuererklärung kurz vor Jahresende nicht aus den Augen verloren werden. „Nur noch wenige Tage verbleiben bis zum Jahreswechsel und dann sind möglicherweise einige Steuervorteile, Prämien oder Zulagen für immer verschenkt“, darauf weist Robert Dottl, Vorstandsvorsitzender der Lohi hin.

Die Lohnsteuerhilfe Bayern stellt kurzerhand noch eine Checkliste zur Verfügung, anhand der jeder überprüfen kann, was für ihn in Frage kommt, um kein Geld zu verschenken. 

To-do-Liste bis zum 31.12.2017 für Steuerzahler

  1. Heirat bis zum 31.12. bringt ein rückwirkendes Ehegattensplitting für 2017. Bei Partnern mit stark unterschiedlichen Einkommen ist das lukrativ.

  2. Kindergeldantrag rückwirkend stellen und Kindergeld für bis zu vier Jahre rückwirkend erhalten. Ab 2018 ist das nämlich nur mehr für sechs Monate rückwirkend möglich.

  3. Verlustbescheinigung unbedingt bis 15.12.2017 bei der Bank beantragen, falls Wertpapierdepots bei mehreren Banken laufen. Nur so können Verluste mit Gewinnen aus Depots zwischen verschiedenen Banken verrechnet werden.

  4. Prüfen, ob die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung eine Rückerstattung bringt. Die Abgabefrist für das Jahr 2013 endet am 31.12.2017.

  5. Antrag auf Wohnungsbauprämie 2015 bei der Bausparkasse sichern.

  6. Antrag auf Arbeitnehmersparzulage für 2013 bei vermögenswirksamen Leistungen bis 31.12.2017 stellen.

  7. Antrag auf Riester-Zulage 2015 nicht vergessen, sofern kein Dauerzulagenantrag vorliegt.

  8. Riester-Vertrag noch schnell abschließen und Boni für das gesamte Jahr 2017 mitnehmen.

  9. Gab es eine Gehaltserhöhung? Dann die Beiträge für den Riester-Vertrag unbedingt anpassen, sonst gibt es geringere Zulagen.

  10. Wurde die Steuererklärung bei Pflichtabgabe bisher nicht abgegeben und wird eine Erstattung erwartet, muss sie für 2010 allerspätestens am 31.12.2017 eingegangen sein, sonst verfällt die Erstattung für 2010.

Es kann sich also lohnen, sich in der Adventszeit um seine Finanzen zu kümmern und das eine oder andere noch bis zum Stichtag 31.12.2017 zu erledigen.

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