Doppelte Haushaltsführung bei Hauptwohnung im Elternhaus

08.09.2016
Doppelte Haushaltsführung

Wer neben seiner Wohnung am Arbeitsort eine Hauptwohnung im Elternhaus unterhält kann Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung geltend machen.

Der Traumjob, das richtige Studium oder ein toller Ausbildungsplatz führen junge Menschen häufig weit weg von ihrem Heimatort. Da kommt man um eine Wohnung im Ort der Uni oder des neuen Arbeitsplatzes meist nicht herum. Wer weiterhin eine eigene Hauptwohnung im Elternhaus unterhält, kann Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung geltend machen, informiert die Lohi.

Doppelte Haushaltsführung

Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn Arbeitnehmer am Lebensmittelpunkt, also zum Beispiel im Heimatort der Eltern eine Hauptwohnung und am Beschäftigungsort, d. h. am Ort der ersten Tätigkeitsstätte oder in dessen Nähe, eine Zweitwohnung unterhalten.

Finanzielle Beteiligung an der Haushaltsführung nachweisen!

Um Werbungskosten geltend machen zu können, muss die gesetzlich vorgeschriebene finanzielle Beteiligung an der Haushaltsführung nachgewiesen werden können. Das Bundesfinanzministerium geht davon aus, dass sich der Steuerpflichtige mit mehr als zehn Prozent an den monatlichen regelmäßigen Kosten für Miete, Nebenkosten, Lebensmittel und andere Dinge des täglichen Lebens beteiligen muss.

Bagatellgrenze muss überschritten werden

Mark Weidinger, Vorstand der Lohi erklärt: „Orientiert man sich am Grundfreibetrag des Einkommensteuergesetzes, der sich 2016 auf 8.652 Euro im Jahr, also auf 721 Euro im Monat beläuft, sollte mit einer monatlichen Beteiligung von 100 Euro die Bagatellgrenze überschritten sein. Soweit ein lediger Arbeitnehmer monatlich diesen Betrag oder mehr als Beteiligung an der Haushaltsführung überweist, dürften die Finanzämter in der Regel von einer maßgeblichen Beteiligung an der Haushaltsführung ausgehen. Gegebenenfalls kann jedoch auch ein höherer Betrag erforderlich sein, da die Höhe der Zahlung grundsätzlich in Relation zum jeweiligen Haushalt zu setzen ist.“