Steuerersparnis für Leiharbeitnehmer

08.07.2015
Steuerersparnis bei richtiger Formulierung im Arbeitsvertrag

Ist der Arbeitsvertrag richtig formuliert, kann das eine Steuerersparnis für Leiharbeiter bedeuten.

Leiharbeitnehmer schließen oft Arbeitsverträge auf unbestimmte Dauer ab. Die jeweilige Einsatzstelle und -dauer werden regelmäßig durch schriftliche Einsatzmeldungen mitgeteilt. Diese kann großen Einfluss auf die Steuerlast haben.

Einsatzdauer sollte konkret angegeben werden

Solche Einsatzmeldungen enthalten häufig die Formulierung „bis auf weiteres“ in der Niederlassung des Kunden tätig. Durch das geänderte Reisekostenrecht ab 2014 ist eine genauere Formulierung für den Leiharbeiter günstiger. Denn das Finanzamt versteht die Anweisung des Arbeitgebers „bis auf weiteres“ so, dass der Arbeitnehmer voraussichtlich für eine Dauer von mehr als 48 Monaten bei diesem Kunden arbeitet.

Dann wird lediglich eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro je Kilometer der einfachen Entfernung gewährt. Die Verpflegungspauschale fällt komplett weg. Arbeitet der Leiharbeiter tatsächlich Auftragsüberhänge ab, ist seine Einsatzdauer regelmäßig kürzer als vier Jahre. Damit liegt eine Auswärtstätigkeit vor. Die Lohi rät Betroffenen, ihren Arbeitgeber zu bitten, die voraussichtliche Einsatzdauer bei der zugewiesenen Einsatzstelle konkret in Monaten anzugeben.

Auswärtstätigkeit statt regelmäßige Arbeitsstätte

Auf die Prognose kommt es an. Denn eine Auswärtstätigkeit liegt auch dann vor, wenn die voraussichtliche Einsatzdauer zunächst auf weniger als 48 Monate angelegt war, sich aber später aus unvorhersehbaren Gründen verlängert. Damit werden auch weiterhin die täglichen Fahrten zum Kunden mit 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer berechnet. Zudem erhält der Leiharbeiter eine Verpflegungspauschale.

Um ihre Arbeitnehmer zu entlasten, sollten Arbeitgeber von Leiharbeitsfirmen die Formulierung „bis auf weiteres“ künftig nur noch dann verwenden, wenn eindeutig von einem länger als 48 Monate dauernden Einsatz bei einem Kunden auszugehen ist.