Lotto und Co: Gewinn ist steuerfrei!

09.10.2018
Lottogewinne sind steuerfrei

In Deutschland sind Spielgewinne steuerfrei. Aber Vorsicht: In anderen Ländern fallen Steuern an.

Der Wunsch über Nacht reich zu werden und keine Geldsorgen mehr zu haben, verleitet viele dazu beim Lotto, Klassenlotterien, der Glücksspirale oder anderen Glücksspielen teilzunehmen. Heute eben noch schnell ein Los gekauft oder ein paar Kreuzchen gemacht und morgen am besten schon reich. Die Chancen beim Lotto stehen zwar nur 1 zu 140 Millionen für den Hauptgewinn, aber es sind auch viele kleinere Gewinnsummen möglich.

Ob kleiner Trostpreis oder großer Hauptgewinn, Gewinne aus Glücksspielen sind in Deutschland nicht steuerpflichtig!

Spielgewinne sind kein steuerliches Einkommen

Das Einkommensteuergesetz kennt sieben Einkunftsarten, aber ein Spielgewinn kann keiner dieser Einkunftsarten zugeordnet werden. Daher dürfen Gewinne zu hundert Prozent einbehalten werden und müssen in der Einkommensteuererklärung als Gewinn nicht angegeben werden. Außerhalb der Steuer kann der Gewinn aber als Einkommen gelten, nämlich dann, wenn Hartz-IV-Empfänger oder Empfänger von Sozialleistungen die richtigen Zahlen getippt haben. Sie müssen nämlich den Gewinn bei der Agentur für Arbeit melden, was zu einer Kürzung der Sozialleistungen führen kann.

Geteiltes Glück – doppeltes Glück?

Kommt der große Geldsegen, teilen manche ihr Glück gerne mit der Familie. Ein Auto für die Schwester, eine Eigentumswohnung für die Mama,… Aber diese Großzügigkeit wird vom Staat unter Umständen besteuert, denn es gibt die Schenkungssteuer. Für Geschwister, Eltern und Großeltern liegt der Freibetrag einmal in 10 Jahren bei 20.000 Euro. Liegt das Geschenk wertmäßig darüber, ist eine Schenkungssteuer fällig.

Vorsicht bei Tippgemeinschaften

Viele gründen private Tippgemeinschaften, um den Einsatz beim Spiel gering zu halten. Gewinnt die Gruppe, soll der Gewinn gemäß dem Einsatz aufgeteilt werden. Das ist rechtlich problematisch, wenn kein schriftlicher Vertrag darüber vorliegt. Denn offiziell gewinnt nur derjenige, der den Tippschein bei der Lottoannahmestelle abgeben hat. Der Gewinn der Mitspieler gilt dann wieder als Schenkung und ist bei entsprechender Höhe mit Schenkungsteuer belastet. Eigentlich schade, wenn man bedenkt, dass Spielgewinne in Deutschland ansonsten steuerfrei sind!

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