Steuersoftware oder Lohnsteuerhilfeverein?

05.02.2018
Steuerberatung

Lohnsteuerhilfevereine sind kostengünstig und bieten Rechtssicherheit, im Gegensatz zur Steuersoftware.

Steht die alljährliche Steuererklärung an, so kann man sich entweder selbst durch die Steuerformulare durchkämpfen, sich an den PC setzen und mit einer eine Steuersoftware so einige Zeit verbringen, einen Steuerberater beauftragen oder die Steuererklärung von einem Spezialisten eines Lohnsteuerhilfevereins machen lassen. Zum Glück hat der Steuerzahler mehrere Möglichkeiten, sich bei der oft ungeliebten Aufgabe Hilfe zu holen. Doch nicht jede Lösung ist für alle gleichermaßen gut geeignet.

Viele Steuerpflichtige setzen auf eine Steuersoftware, weil diese günstiger ist. Sie bietet einen Leitfaden beim Ausfüllen der Steuererklärung, aber auf einen erfahrenen Ansprechpartner, der individuelle Steuersparmöglichkeiten aufdeckt, muss der Steuerzahler hier verzichten. Zudem hat man mit einer Software keine andere Wahl, als den Steuerbescheid ohne fachkundige Hilfe selbst zu prüfen. Auch um Einsprüche oder um Klagen vor dem Finanzgericht muss man sich selbst kümmern.

Rechtssicherheit schützt vor unangenehmen Folgen

Mitglieder eines Lohnsteuerhilfevereins haben Ansprechpartner zur Hand, die sich im komplexen Steuerrecht auskennen. Diese prüfen alle Steuersparmöglichkeiten des Steuerpflichtigen anhand seiner individuellen Lebensfacetten und setzen sich zusätzlich mit dem Finanzamt auseinander. Dabei haftet der Lohnsteuerhilfeverein für seine Leistungen. Im Falle einer Steuersoftware ist man für sich selbst verantwortlich.

Lohnsteuerhilfevereine sind aufgrund der gesetzlichen Beratungsbefugnis besonders auf die Steuerbelange von Arbeitnehmern, Auszubildenden, Studenten, Rentnern und Pensionären spezialisiert. Die Leistungen umfassen neben der Beratung und Erstellung von Einkommensteuererklärungen die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt, jeglichen erforderlichen Schriftverkehr sowie die Prüfung des Steuerbescheides. Sollte ein Einspruch notwendig sein, wird dieser ohne zusätzliche Kosten eingelegt. Selbst Klagen vor dem Finanzgericht sind im Leistungsumfang enthalten. Ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wird gegebenenfalls ebenso unterstützt.

Umfangreiche Leistungen zu kostengünstigen Preisen

Darüber hinaus gehört die Beratung zum Kindergeld, Minijob oder zu steuerlichen Aspekten der Altersvorsorge ebenso zum Leistungsspektrum wie die Beratung zur Wahl der günstigsten Steuerklasse. Egal wie oft ein Mitglied die Hilfe seines Vereins in Anspruch nimmt und wie kompliziert seine Steuererklärung ist, alle Leistungen sind mit einem jährlichen transparenten und kostengünstigen Mitgliedsbeitrag abgegolten. Dieser ist sozial gestaffelt und richtet sich nach der Höhe der Einkünfte. Einziger Nachteil ist, dass Unternehmen, Freiberufler oder Selbstständige die Hilfe der Vereine nicht in Anspruch nehmen dürfen.

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