Vorsorgen und Steuern sparen

19.02.2015
Mit dem Riester-Vertrag Steuern sparen, Vorsorgen oder Wohneigentum finanzieren.

Ein Riester-Vertrag kann Steuererstattungen bringen, zum Kauf von Wohneigentum oder zur Entschuldung selbst genutzter Immobilien verwendet werden.

Wer denkt in jungen Jahren schon über die Rente nach? Altersvorsorge ist für jüngere Menschen oft noch kein Thema. Doch Experten mahnen: Immer mehr Rentner sind auf Grundsicherung angewiesen. Ohne rechtzeitige private Vorsorge werden viele ihren Lebensabend nicht so verbringen können, wie sie es vielleicht planen.

Bereits seit vielen Jahren fördert darum der Gesetzgeber private Initiative: Ob Riester- oder Rürup-Rente, betriebliche Altersvorsorge oder selbst genutztes Wohneigentum, viele Vorsorgeaufwendungen lassen sich beim Finanzamt geltend machen. „Bei Riester-Verträgen erhalten Steuerzahler nicht nur Geld vom Staat in Form der Altersvorsorge-Zulage, die dem Vertrag gutgeschrieben wird. Die Aufwendungen können auch als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend gemacht werden“, erläutert Wolfgang Schaetz, Vorstand der Lohi.

Interessante Steuererstattung

Schöpft ein lediger, kinderloser Arbeitnehmer den maximalen Sparbetrag von 1.946 Euro voll aus, kann er nicht nur mit einer Zulage in Höhe von 154 Euro, sondern auch mit einer interessanten Steuererstattung von durchschnittlich ca. 476 Euro rechnen. „Riester-Verträge dürfen übrigens ebenso zum Kauf oder Bau von Wohneigentum verwendet werden, bei gleichen Zulagen und Steuervorteilen“, so der Steuerexperte. Auch Beiträge zu einer privaten Basis-Rentenversicherung können beim Finanzamt geltend gemacht werden. Diese „Rürup-Rente“ gilt als Alternative für all jene, die keine Riester-Rente in Anspruch nehmen können, z.B. Angestellte, die in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung versichert sind. „Bei Einführung der Basisrente im Jahr 2005 betrug der als Sonderausgaben abzugsfähige Höchstbetrag 60 Prozent der entrichteten Beiträge, für das Steuerjahr 2015 sind es 80 Prozent“, so Wolfgang Schaetz.

Mit Riester-Verträgen Immobilien entschulden

Steuerliche Neuregelungen ermöglichen seit dem vergangenen Jahr ein weiteres Plus: Riester-Verträge können künftig auch zur Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie verwendet werden, für eine Sondertilgung zum Beispiel oder am Ende der Zinsbindung eines Darlehens, um einen Teil der Restschuld abzulösen. Mindestens 3.000 Euro müssen dafür aus einem oder mehreren Riester-Verträgen entnommen werden und ein Mindestrestbetrag von 3.000 Euro in den Riester-Verträgen verbleiben. „Eine geplante Entnahme muss jedoch immer rechtzeitig bei der Zentralen Zulagenstelle beantragt werden“, so der Lohi-Steuerexperte.