Abfindung versteuern

Trotz einer guten wirtschaftlichen Lage und sinkender Arbeitslosenzahlen ist das Thema Stellenabbau weiterhin aktuell. Um den Verlust des Arbeitsplatzes zumindest teilweise finanziell auszugleichen, werden in Aufhebungsverträgen regelmäßig Abfindungen festgelegt.

Diese sind grundsätzlich zu versteuern, unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen aber einem ermäßigten Steuersatz. Vor Abschluss des Aufhebungsvertrages müssen deshalb einige Dinge beachtet werden, damit von der Entschädigungszahlung möglichst viel übrig bleibt.