Abgabetermin Steuererklärung

Ist man zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet, so muss diese bis spätestens 31. Juli des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres beim Finanzamt abgegeben werden, ansonsten droht ein sogenannter Verspätungszuschlag.

Für Steuerpflichtige, welche durch einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater betreut werden verlängert sich diese Frist automatisch auf den 28.02. des übernächsten Jahres.

Werden die Voraussetzung der Pflichtveranlagung nicht erfüllt muss keine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. In der Regel zählen sich jedoch eine freiwillige Abgabe der Einkommensteuererklärung aus. Eine freiwillige Abgabe ist bis zu 4 Jahre rückwirkend möglich.